Souvenirs können tückisch sein, denn sie können aus geschützten Tieren oder Pflanzen gefertigt sein. Wer im Zoll damit hängen bleibt, ist das Erinnerungsstück los. Zudem droht ein Strafverfahren. Besonders problematisch sind lebende Tiere als Mitbringsel.
«Der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten bringt viele wildlebende Tiere und Pflanzen an den Rand des Aussterbens», wird Doris Calegari, Artenschutzexpertin beim WWF Schweiz, in einer Mitteilung zitiert.
Damit Ferienreisende nicht in die Falle tappen und die Risiken erkennen können, bietet der WWF eine App für Handys an, die er mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erarbeitet hat. Der Souvenir-Ratgeber «gibt die richtigen Tipps» und auch Informationen über Produkte, die mit gutem Gewissen mitgebracht werden dürfen, teilte der WWF am Donnerstag mit.
Dabei unterstellt der WWF den Ferienreisenden keine böse Absicht: «Meist kaufen Touristen die heiklen Souvenirs gedankenlos und nicht mit krimineller Absicht.» Zwar ist der Handel mit der Mehrheit der geschützten Arten mit Bewilligungen erlaubt. Doch Händler auf Touristenmärkten machten Reisende oft nicht auf die Bewilligungspflicht aufmerksam.
Unterliegt das Reiseandenken dem Washingtoner Artenschutzabkommen Cites und verfügt der Reisende nicht über gültige Aus- und Einfuhrpapiere, kann die Ware beschlagnahmt werden, und es kann zu einem Strafverfahren kommen. In den vergangenen vier Jahren konfiszierte der Schweizer Zoll durchschnittlich über 1300 Objekte geschützter Arten, darunter erstaunlicherweise auch immer wieder Produkte aus Elfenbein.
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