Mit Fall Wischberg soll sich GPK des Baselbieter Landrats befassen

Mit dem langjährigen Streit um die Deponie Wischberg in Hemmiken und einen rutschenden Hang, der einen Bauernhof bedroht, soll sich jetzt auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Baselbieter Landrats befassen: Das Parlament hat am Donnerstag ein entsprechendes Postulat an die GPK überwiesen.

Mit dem langjährigen Streit um die Deponie Wischberg in Hemmiken und einen rutschenden Hang, der einen Bauernhof bedroht, soll sich jetzt auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Baselbieter Landrats befassen: Das Parlament hat am Donnerstag ein entsprechendes Postulat an die GPK überwiesen.

Die Überweisung erfolgte mit 72 zu 3 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Zuvor musste der Postulant, ein Landwirt aus der SP-Fraktionen, seinen Vorstoss allerdings erheblich abschwächen, um damit Vorbehalten im Rat Rechnung zu tragen. Nun verlangt das Postulat, die GPK solle Wege prüfen, um den Fall endlich abzuschliessen.

Gestrichen wurden dagegen zwei weitere Forderungen des Vorstosses. So wollte der Postulant ursprünglich auch prüfen lassen, weswegen die Baselbieter Baudirektion sich über ein Urteil des Verwaltungsgerichts hinwegsetze und wer die Schäden an Betrieb und Hof des betroffenen Hemmiker Bauern zahle.

Diese zwei Punkte waren vom Büro des Landrats wie auch von allen Fraktionen ausser der SP als problematisch erachtet und abgelehnt worden. Das Büro hatte auf die Gewaltenteilung verwiesen und sich gegen die Überweisung des Verfahrenspostulats ausgesprochen, da noch – derzeit sistierte – Gerichtsverfahren hängig seien.

Langjähriger Streit

Der Streit um den Wischberg hält seit fast 15 Jahren an. Seit Jahren gibt es auf dem Hof Maiberg Schäden, und am Hang oberhalb des Hofs treten Verschiebungen und Vernässungen auf. Der betroffene Landwirt führt dies auf eine weiter oben gelegene Alt-Deponie zurück. 2007 fällte das Kantonsgericht einen Entscheid in der Sache.

Das Gericht ordnete an, Kanton und Gemeinde müssten den Fragen um eine Deponieüberfüllung mit Bauschutt und der fehlenden Bewilligung nachgehen. 2011 rügte das Bundesgericht, dass der Entscheid des Kantonsgerichts immer noch nicht umgesetzt worden sei. Darauf setzte der Kanton einen Runden Tisch mit den Beteiligten ein.

Fünf Jahre später sei «die Situation verfahrener denn je», sagte nun der Postulant. Der Betrieb des betroffenen Landwirts stehe kurz vor dem Ruin, Rechtsstaat und Politik hätten versagt. Es könne jedoch nicht sein, dass ein Bauer seine Existenz verliere, bloss weil ein Gerichtsurteil nicht umgesetzt werde.

Hängige Verfahren

Die anderen Fraktion und auch der Präsident der GPK hielten dem entgegen, dass die GPK nichts erreichen könne, solange Gerichtsverfahren hängig seien. Es gebe mehrere Verfahren, die sistiert seien und wieder aufleben würden, wenn der Runde Tisch scheitern sollte. Die GPK könne nicht in diese eingreifen.

Baudirektorin Sabine Pegoraro sagte, um die Sache zu beenden, brauche es das Einverständnis aller drei Verfahrensparteien. Das sei bisher nicht möglich gewesen. Doch der seit dreieinhalb Jahren bestehende Runde Tisch sei nicht gescheitert und gehe weiter. Wenn die GPK die Sache anschauen wolle, habe sie nichts dagegen.

Sie gebe sich «alle Mühe», doch es sei «nicht einfach», sagte Pegoraro. Nachdem der Postulant die umstrittenen Punkte aus dem Vorstoss gestrichen hatte, wurde dieser überwiesen.

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