Das Familienzulagenregister hat in zwei Jahren Betriebszeit seinen Nutzen bewiesen. Seit dessen Einführung am 1. Januar 2011 wurden rund 45’700 Fälle von mehrfach ausbezahlten Familienzulagen entdeckt. Das entspricht einer Summe von 20 Millionen Franken, die zurückgefordert werden muss.
«Gemessen am jährlichen Gesamtvolumen von 5,1 Milliarden Franken entspricht dies einer Fehlerquote von lediglich 0,2 Prozent», teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag mit.
Dank des Registers wurde zudem die ungerechtfertigte Auszahlung von 24’200 Familienzulagen verhindert werden. Das BSV geht davon aus, dass die Zahl der Fehlauszahlungen weiter sinken wird. Per Dezember 2012 waren 1,642 Millionen laufende Familienzulagen registriert.
«Es hat sich erwiesen, dass das neue Familienzulagenregister nicht nur seine Zielsetzungen erreicht, sondern auch aus technischer Sicht sehr gut funktioniert», bilanziert das BSV. Neben der besseren Übersicht und einfacheren Abklärungen sei das Register für die Arbeitslosenkassen «ein hilfreiches Instrument für die Feststellung von zu Unrecht ausbezahlten Taggeldzuschlägen», wie das BSV weiter mitteilte.
Familienzulagen werden seit 2009 mit dem Familienzulagengesetz geregelt. Es hält den minimalen Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen fest und regelt, welcher Elternteil Anspruch auf die Zulagen hat, wenn beide Eltern arbeiten. Kinderzulagen betragen heute mindestens 200 Franken im Monat; die Ausbildungszulage beläuft sich auf monatlich mindestens 250 Franken. In zahlreichen Kantonen liegen die tatsächlichen Beträge über den Mindestansätzen.
Das Register wurde eingeführt, um Mehrfachbezüge zu verhindern. Es wird durch die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV (ZAS) in Genf betrieben. Die Betriebskosten belaufen sich auf 1,7 Millionen Franken pro Jahr. Ausbezahlt werden die Familienzulagen allerdings von den rund 250 Familienausgleichskassen und 35 Arbeitslosenkassen. Ihnen obliegt es, jede ausbezahlte Zulage dem Register weiterzuleiten.