Ein Spaziergang mit mehreren Hunden kann ein gefährliches Unterfangen sein. Im Kanton Genf benötigen so genannte Hundesitter deshalb eine Bewilligung, im Kanton Bern dürfen seit kurzem höchstens drei Hunde gleichzeitig ausgeführt werden. Auch andere Kantone wollen ihre Gesetze verschärfen.
«Hunde sind im Rudel viel gefährlicher als ein einzelner Hund alleine», sagt der Neuenburger Kantonstierarzt Pierre-François Gobat. Die Hunde würden sich gegenseitig anstacheln und wenn ein Tier eine Person bedrohe, bestehe die Gefahr, dass die anderen folgten.
Im Kanton Neuenburg soll deshalb künftig jeder eine Bewilligung benötigen, der mit mehr als zwei Hunden, die ihm nicht gehören, spazieren geht. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der bis September in der Vernehmlassung ist.
Zurzeit gibt es in der Schweiz erst vereinzelt Bestimmungen, wie viele Hunde maximal gleichzeitig ausgeführt werden dürfen. «Solche Vorschriften sind noch nicht sehr verbreitet, sie sind aber im Kommen», sagt Andreas Rüttimann, Jurist bei der Stiftung für das Tier im Recht (TIR).
Als Beispiel nennt er Appenzell-Ausserrhoden: Dort ist momentan ein Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung, der das Ausführen von mehr als drei Hunden verbieten würde.
Appenzell-Ausserrhoden folgt damit dem Beispiel des Kantons Bern: Dort dürfen seit Anfang Jahr höchstens drei Hunde gleichzeitig spazieren geführt werden. Diese Vorschrift gilt grundsätzlich auch für Hundesitter, die einen Spazierdienst anbieten, wie Monika Bernoulli, Sprecherin des Veterinärdienstes des Kantons Bern, auf Anfrage erklärt.
Eine Ausnahme ist nur vorgesehen für Personen, die hundespezifische Ausbildungen – etwa als gewerbliche Hundehalter oder Züchter – vorweisen können. «Hunde in Rudeln stellen ein grösseres Gefahrenpotenzial dar», begründet Bernoulli die Regelung.
Guter Leumund ist Pflicht
Der erste Kanton, der bezüglich Hundesitter ein Gesetz erliess, war Genf. Seit knapp zwei Jahren benötigt jeder eine Bewilligung, der mit mehr als drei Hunden, die ihm nicht gehören, spazieren gehen will.
Wer eine solche Bewilligung erhalten will, muss unter anderem gute Hundekenntnisse und ein amtliches Leumundszeugnis vorweisen. Zudem darf ein Hundesitter auch mit Bewilligung nie mehr als fünf Hunde gleichzeitig ausführen, selbst wenn darunter eigene Tiere sind.
Einen ähnlichen Weg beschreitet nun der Kanton Neuenburg. Dort soll künftig eine Bewilligung notwendig sein, sobald jemand mit mehr als zwei Hunden, die ihm nicht gehören, Gassi geht.
Derzeit könne man die Hundesitter zwar noch an einer Hand abzählen. Aber man wolle Massnahmen ergreifen, bevor es Probleme gebe, sagt Kantonstierarzt Gobat. «Wir wollten insbesondere vermeiden, dass sich eine Person ohne jegliche Kompetenz in diese Tätigkeit stürzt, weil sie denkt, sie könne damit leicht Geld verdienen.»
Längere Ausbildung für Hundesitter
Die meisten Deutschschweizer Kantone, unter ihnen etwa auch Zürich, verlangen derzeit keine spezifische Bewilligung für Hundesitter. Auch Vorschriften, wie viele Hunde gleichzeitig ausgeführt werden, sind rar.
Für Personen, die Hunde-Spazierdienste anbieten, dürfte sich dennoch bald etwas ändern: Der Bund will die Ausbildungspflicht gewerbsmässiger Hundesitter verschärfen. Bisher müssen diese wie die Hundehalter lediglich einen Sachkundeausweis vorweisen, wie Jurist Rüttimann erklärt.
Mit der Revision der Tierschutzverordnung soll dies geändert werden. Der Entwurf sieht vor, dass Hundesitter, die mehr als fünf Hunde betreuen, künftig eine fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung machen müssen. «Das würde bedeuten, dass Hundesitter eine längere Ausbildung, die höhere Anforderungen stellt, absolvieren müssten», sagt Rüttimann.