Rund zwölf Jahre nach dem Mord an einem 11-jährigen Buben hat das Landgericht im süddeutschen Stuttgart den geständigen Täter am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Mann hatte den Buben sexuell genötigt und danach an einem Angelteich mit 38 Messerstichen getötet.
Dem toten Buben hat er sein Geschlechtsteil abgeschnitten, um sich daran sexuell zu vergehen. Die Polizei war dem Angeklagten erst mehr als zehn Jahre nach der Tat durch Zufall auf die Spur gekommen. Sie war bei Recherchen zu Kinderpornografie in seiner Wohnung auf Zeitungsartikel und Fotos vom damaligen Mord gestossen.
Nun hat der heute 48-jährige Mann für seine Tat die Höchststrafe erhalten: Nach Verbüssung der lebenslangen Haft soll er nämlich in Sicherungsverwahrung untergebracht werden. Zudem hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Entlassung ausgeschlossen ist.
„Täter voll schuldfähig“
Das Gericht wies den Verurteilten überraschenderweise nicht in eine psychiatrische Klinik ein. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten in ihren Plädoyers eine solche Unterbringung gefordert und dies mit der schweren Störung im Sexualverhalten des Mannes begründet.
Die Vorsitzende Richterin sagte jedoch, dies sei rechtlich nicht möglich, da der Täter nicht seinem sadomasochistischen Trieb gefolgt und damit voll schuldfähig gewesen sei. Bei der sexuellen Nötigung habe er seine pädophile Neigung ausgelebt und den Mord danach begangen, um seine vorherige Tat zu verdecken.
Die besondere Schwere der Schuld begründete die Richterin damit, dass der Verurteilte nicht nur zur Verdeckung der vorangegangen Straftat, sondern auch heimtückisch gemordet habe. Sein Opfer sei arglos gewesen und hätte sich kaum wehren können. Die Sicherungsverwahrung sei notwendig, um weitere Straftaten zu verhindern.