Mörder von Disco-Türsteher wird nicht verwahrt

Ein 25-jährige Kosovare, der im April 2011 in Grenchen SO einen Disco-Türsteher erstach, wird nicht verwahrt. Er muss aber wegen vorsätzlicher Tötung für 16 Jahre und 3 Monate ins Gefängnis. Damit bleibt das Solothurner Obergericht beim Strafmass der Vorinstanz.

Das Amtshaus von Solothurn, Sitz des Obergerichts (Archiv) (Bild: sda)

Ein 25-jährige Kosovare, der im April 2011 in Grenchen SO einen Disco-Türsteher erstach, wird nicht verwahrt. Er muss aber wegen vorsätzlicher Tötung für 16 Jahre und 3 Monate ins Gefängnis. Damit bleibt das Solothurner Obergericht beim Strafmass der Vorinstanz.

Weil sich der Angeklagte im Verlaufe der bisherigen Haft gut verhielt, sah das Obergericht von einer Verwahrung ab und ordnete eine stationäre therapeutische Behandlung an. Das Gericht begründete diese Anordnung bei der Urteilsverkündung am Montag damit, dass beim Angeklagten eine gewisse Einsicht habe festgestellt werden können.

Zudem sei der Angeklagte im Verlauf seiner bisherigen Haft in keine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt gewesen. Es bestehe die Aussicht, dass die begonnene Therapie Erfolg haben könnte. Deshalb könne rein juristisch keine Verwahrung ausgesprochen werden, folgerte das Gericht.

Hohe Haftstrafe bleibt

Keine Gnade kannte das Obergericht allerdings beim Strafbestand und bei der Strafzumessung. Es erkannte auf einfache Tötung und legte wie die Vorinstanz eine Haftstrafe von 16 Jahren und 3 Monaten fest. Damit blieb das Gericht im oberen Drittel des möglichen Spektrums.

Es spreche alles gegen einen zweiten Messerstecher, sagte einer der drei Oberrichter zu entsprechenden Mutmassungen, die der Verteidiger des Angeklagten bei der Verhandlung angestellt hatte. Alle Verletzungen des Opfers seien mit dem selben Messer ausgeführt worden. Das Verletzungsbild lasse sich mit dem Tatablauf vereinbaren.

Mit sieben Stichen habe der Angeklagte den Tod seines Opfers in Kauf genommen, argumentierte das Gericht. Der Türsteher habe keine Chance gehabt, obwohl er den Täter weder angegriffen noch bedroht habe. Der Angeklagte weise zudem trotz seines jugendlichen Alters bereits ein ausführliches Strafenregister auf.

Gericht näher beim Antrag der Anklage

Der Staatsanwalt hatte bei der Verhandlung am vergangenen Mittwoch eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 3 Monaten sowie die Anordnung einer Verwahrung gefordert. Dies entsprach der Strafe, wie sie das Amtsgericht Solothurn-Lebern in erster Instanz ausgesprochen hatte. Der Verteidiger verlangte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren ohne Verwahrung.

Die tödliche Messerstecherei hatte sich in der Nacht zum 3. April 2011 vor der Diskothek «Luxory» in Grenchen SO ereignet. Weil ein Security-Mann einen Gast, der Drogen verkauft hatte, einsperrte, wurde er von den Kollegen des Drogendealers bedroht.

Einer dieser Kollegen steigerte sich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen derart in Rage, dass er zum Messer griff und auf den Türsteher einstach. Dieser hatte den Drogendealer aber inzwischen wieder freigelassen, um die Stimmung unter den Gästen zu beruhigen.

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