Der Mann, der 2008 den „Engel der Langstrasse“ von Zürich erschossen hat, ist zu Recht zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts ab.
Am 8. März 2008 erschoss der heute 43-jährige Italiener an der Langstrasse im Kreis 4 einen Landsmann mit mehreren Schüssen, davon ein gezielter Kopfschuss. Hintergrund war ein Beziehungsproblem: Die Freundin des späteren Schützen hatte diesen verlassen und bei der Familie ihrer Cousine Schutz vor den aggressiven Ausbrüchen ihres ex-Freundes gesucht.
Ehemann der Cousine war das spätere Opfer. Der 40-jährige Türsteher war im ganzen Quartier als freundlich und hilfsbereit bekannt. Man nannte ihn liebevoll „Engel der Langstrasse“.
Am Abend des 8. März klingelte der verlassene Liebhaber an der Tür der Cousine, der Mann öffnete und der Besucher verlangte lautstark seine Freundin zurück. Diese erklärte ihm, sie werde nicht zu ihm zurückkehren. Das Ganze wiederholte sich noch zweimal, bis dem Wohnungsinhaber die Geduld ausging und er den aggressiven Landsmann mit einem Pfefferspray ausser Gefecht setzen wollte.
Der zog eine Pistole aus dem Hosenbund und feuerte viermal auf den Gegner. Der 40-Jährige brach lebensgefährlich verletzt zusammen, der Schütze wandte sich zum Gehen, kehrte aber zurück und tötete den Verletzten mit einem Schuss in den Hinterkopf.
Das Zürcher Obergericht verurteilte den Mann im Februar 2010 wegen Mordes und diverser weiterer Delikte zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe. Sein Verteidiger plädierte vergeblich auf Totschlag und eine achtjährige Freiheitsstrafe. Eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Kassationsgericht blieb erfolglos.
„Nachvollziehbares Motiv“
Daraufhin reichte der Mann beim Bundesgericht Beschwerde ein, mit der er die Aufhebung des Urteils und eine Neubeurteilung erreichen wollte. Wie aus dem am Freitag veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid hervorgeht, machte er geltend, seine Verteidigungsrechte seien in mehrfacher Hinsicht verletzt worden und die Beweisführung sei willkürlich gewesen.
Die Qualifizierung als Mord sei zudem unzutreffend. Die Schüsse seien eine Reaktion auf den unrechtmässigen Angriff mit dem Pfefferspray gewesen. Er habe also ein nachvollziehbares Motiv gehabt.