Der Mord am 16-jährigen Au-Pair-Mädchen kommt am 18. Oktober vor das Aargauer Obergericht. In einer Berufungsverhandlung werden die Frage einer lebenslänglichen Verwahrung sowie die Verurteilung wegen Störung des Totenfriedens neu beurteilt.
Weiter wird die Höhe der Genugtuung, welche den Geschwistern des getöteten Mädchens zugesprochen wurde, überprüft, wie das Aargauer Obergericht am Mittwoch mitteilte.
Der erstinstanzliche Schuldspruch vom 29. Februar 2012 wegen Mordes sowie die lebenslängliche Freiheitsstrafe sind rechtskräftig. Das fünfköpfige Bezirksgericht hatte beim vorbestraften Gewalttäter – einem 29-jährigen Schweizer – zudem eine Verwahrung angeordnet, aber keine lebenslängliche im Sinne der Verwahrungsinitiative.
Es begründete das Urteil damit, dass die psychiatrischen Gutachter nicht ausschlossen, dass eine Therapie auf sehr lange Zeit möglich sei. Staatsanwalt und Privatkläger hatten eine lebenslängliche Verwahrung gefordert. Der Mann akzeptierte das Urteil.
Berufung gegen das Urteil hatten die Staatsanwaltschaft sowie die Privatkläger eingereicht. Die Berufungsverhandlung findet nun am 18. Oktober im Grossen Gerichtssaal des Aargauer Obergerichtes statt.
Der Mann hatte am 4. März 2009 das 16-jährige Au-Pair-Mädchen Lucie in seiner Wohnung in Rieden bei Baden brutal getötet. Der damals arbeitslose und drogensüchtige Koch sprach das Mädchen zuvor in Zürich mit dem Versprechen an, von ihm Modelaufnahmen zu machen.