Motorfahrzeugbesteuerung in Baselland nicht obligatorisch vors Volk

Die Motorfahrzeugsteuer-Reform kommt in Baselland nicht zwingend vors Volk: Der Landrat hat die Vorlage am Donnerstag mit dem erforderlichen qualifizierten Mehr verabschiedet, das das Abstimmungsobligatorium ausschliesst.

Die Motorfahrzeugsteuer-Reform kommt in Baselland nicht zwingend vors Volk: Der Landrat hat die Vorlage am Donnerstag mit dem erforderlichen qualifizierten Mehr verabschiedet, das das Abstimmungsobligatorium ausschliesst.

Das Kantonsparlament beschloss das revidierte Gesetz über die Verkehrsabgaben in zweiter Lesung und ohne Debatte mit 74 zu einer Stimme. Es übertraf damit das Vier-Fünftel-Mehr zum Ausschluss des obligatorischen Urnengangs deutlich.

Bereits in der ersten Lesung hatten sich alle Fraktionen für die Vorlage ausgesprochen. Diese geht allerdings deutlich weniger weit als noch vor der Vernehmlassung. So wurde im wesentlichen die Besteuerung nach Gewicht beibehalten statt, wie ursprünglich vorgeschlagen, auf einen Hubraum-Leistungs-Mischindex zu wechseln.

Für Neufahrzeuge gibt es allerdings neu ein Bonus-Malus-System. Bei schweren Lastfahrzeugen wird das Steuerniveau zudem etwa auf das Niveau des Nachbarkantons Basel-Stadt gesenkt, damit Fahrzeuge mit Standort in Baselland auch im Kanton eingelöst und besteuert werden. Auch hier soll die Einhaltung der EURO-Normen einen Rabatt bringen.

Nächster Artikel