Münchenstein BL gelangt wegen Mehrwertabgabe ans Bundesgericht

Die Gemeinde Münchenstein ist im Streit um die Einführung einer zonenrechtlichen Mehrwertabgabe ans Bundesgericht gelangt. Mit einer Beschwerde wehrt sie sich gegen ablehnende Entscheide von Regierung und Kantonsgericht Baselland, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Die Gemeinde Münchenstein ist im Streit um die Einführung einer zonenrechtlichen Mehrwertabgabe ans Bundesgericht gelangt. Mit einer Beschwerde wehrt sie sich gegen ablehnende Entscheide von Regierung und Kantonsgericht Baselland, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Die Gemeindeversammlung von Münchenstein hatte die Einführung einer kommunalen Mehrwert-Abgabe zur Abschöpfung von Planungsgewinnen am 18. September 2013 mit grossen Mehr beschlossen. Zuvor hatten sich gemäss Medienberichten mehrere Einsprecher dagegen gewehrt; zu den Betroffenen gehört habe auch das «Läckerli-Huus» von Mirjam Blocher.

Nach dem Gemeindebeschluss stellten sich die Baselbieter Regierung und danach das Kantonsgericht quer. Laut der Gemeinde Münchenstein begründeten beide ihr Nein damit, dass die Einführung der Abgabe nicht in der Kompetenz der Gemeinden liege, da der Landrat 1997 eine entsprechende kantonale Gesetzesvorlage abgelehnt habe.

Damit ist Münchenstein jedoch nicht einverstanden. Der Bund habe die Kantone seit 1979 zur Regelung des Mehrwertausgleichs aufgefordert, zuletzt mit Sanktionsdrohungen. Und in Nachbarkantonen mit gleicher Ausgangslage wie in Baselland würden die Gemeinden nicht gehindert, eine Mehrwertabgabe einzuführen, bis die kantonale Regelung vorliege.

Verletzung der Gemeindeautonomie

Die Gemeindeautonomie könne nicht einfach mit dem Hinweis eingeschränkt werden, dass der Kanton an einem Gesetzesentwurf arbeite, findet Münchenstein. Dass sich der Gesetzesauftrag im Raumplanungsgesetz an die Kantone richte, schränke diese Autonomie nicht ein – das sei nämlich bei Bundesgesetzen immer so.

Solange aber ein Kanton nicht tätig ist, könnten die Gemeinden im Rahmen ihrer Autonomie und ihrer sachlichen Zuständigkeit eigene Regelungen treffen. Und in Baselland seien die Gemeinden gemäss Baugesetz für die Orts- und Nutzungsplanung zuständig und könnten gemäss Gemeindegesetz Gebühren und Abgaben erheben.

Das Raumplanungsgesetz des Bundes schreibt vor, dass die Kantone bei Neueinzonungen mindestens 20 Prozent des entstehenden Mehrwerts abschöpfen müssen. Bisher gibts laut Bund unterschiedlich geregelte Abgaben in Basel-Stadt, Neuenburg, Genf und Thurgau. Die Waadt ermächtigt die Gemeinden zur Einführung einer Infrastrukturabgabe, andere Kantone ermöglichen vertragliche Abschöpfungen durch die Gemeinden.

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