Münchenstein darf an Umzonungen mitverdienen

Im Streit um die Mehrwertabgabe für Ein- und Aufzonungen hat die Baselbieter Gemeinde Münchenstein vor Bundesgericht einen Sieg errungen. Das oberste Gericht beurteilt die von der Gemeindeversammlung im September 2013 beschlossene Regelung als rechtmässig.

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Im Streit um die Mehrwertabgabe für Ein- und Aufzonungen hat die Baselbieter Gemeinde Münchenstein vor Bundesgericht einen Sieg errungen. Das oberste Gericht beurteilt die von der Gemeindeversammlung im September 2013 beschlossene Regelung als rechtmässig.

Das Verdikt der Lausanner Richter ist klar: Die Baselbieter Regierung und das Kantonsgericht haben der Gemeinde zu Unrecht die Kompetenz für die Einführung einer Mehrwertabgabe abgesprochen. Das von Münchenstein angefochtene Urteil des Kantonsgerichts verletzte die Gemeindeautonomie, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest.

Das oberste Gericht wies die Angelegenheit zur weiteren Behandlung an die Kantonsregierung zurück. Münchensteins Gemeindepräsident Giorgio Lüthi geht davon aus, dass der Kanton die kommunale Einführung der Mehrwertabgabe rückwirkend auf September 2013 absegnet, wie er am Donnerstag vor den Medien sagte.

Seit 1979 vom Bund vorgeschrieben

Aus Sicht des Bundesgerichts ist unwesentlich, ob die vom Bund schon 1979 vorgeschriebene Mehrwertabgabe auf Kantons- oder Gemeindeebene eingeführt wird. Entscheidend sei, dass die Abgabe erhoben sowie ein angemessener Ausgleich für erhebliche Planungsvor- und nachteile geregelt wird.

Der Kanton Baselland hatte jedoch diese Kompetenz ausschliesslich für sich beansprucht und darauf verwiesen, dass der Landrat auf eine Vorlage für eine Mehrwertabgabe nicht eingetreten sei. Münchenstein akzeptierte jedoch nicht, dass es sich dabei um eine abschliessende Behandlung der Angelegenheit durch das Parlament gehandelt haben soll.

Weil Baselland – wie viele andere Kantone – bei der Einführung der Mehrwertabgabe nicht vorwärts machte, stellte sich Münchenstein auf den Standpunkt, dass es sich bei der Nutzungsplanung um eine kommunale Angelegenheit handelt und deshalb auch die Gemeinde die Mehrwertabgabe einführen kann. Das Bundesgericht teilte nun diese Einschätzung.

Von beschränkter Gültigkeit

Die Mehrwertabgabe-Regelung von Münchenstein von 40 Prozent bei Einzonungen und 25 Prozent bei Um- oder Aufzonungen wird indes wohl nicht allzu lange bestehen bleiben. Die Regierung hatte nämlich am Dienstag ein Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten an den Landrat überwiesen. Tritt dieses in Kraft, wird die kommunale Lösung hinfällig, weil kantonales Recht über Gemeinderecht steht.

Bis es im Kanton Baselland so weit ist, dürfte es in Münchenstein noch diverse Umzonungen mit Mehrwertabgabe geben, sagte der Gemeindepräsident. Diese Einnahmen sollen für die Entwicklung der Gemeinde eingesetzt werden. Von der Regel betroffen ist auch das «Läckerli-Huus»-Areal von Mirjam Blocher. Die Mehrwertabgabe sei aber nicht wegen dieses Falls eingeführt worden, sagte Lüthi.

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