Münchenstein rekurriert gegen Nein des Kantons

Der Gemeinderat von Münchenstein hält an ihrer Mehrwertabgabe fest. Diese besagt, dass Landbesitzer einen Teil ihres Gewinns beim Verkauf des Lands an die Gemeinde abliefern müssen, wenn das Grundstück aufgrund von Ein- oder Umzonungen mehr Wert hat. Die Gemeinde hat nun Rekurs gegen den Beschluss des Kantons, wonach der Gemeinde die Kompetenz für einen solchen Erlass fehle, eingelegt.

 

Die Gemeinde wehrt sich gegen den Kanton

Der Gemeinderat von Münchenstein hält an ihrer Mehrwertabgabe fest. Diese besagt, dass Landbesitzer einen Teil ihres Gewinns beim Verkauf des Lands an die Gemeinde abliefern müssen, wenn das Grundstück aufgrund von Ein- oder Umzonungen mehr Wert hat. Die Gemeinde hat nun Rekurs gegen den Beschluss des Kantons, wonach der Gemeinde die Kompetenz für einen solchen Erlass fehle, eingelegt.

 

Die Gemeinde Münchenstein hält an ihrer Mehrwertabgabe fest: Der Gemeinderat hat gegen den Beschluss der Kantonsregierung, wonach der Gemeinde die Kompetenz für einen solchen Erlass fehle, Rekurs beim Kantonsgericht eingelegt, wie er am Mittwoch mitteilte.

Die Gemeindeversammlung hatte am 18. September mit grossem Mehr die Einführung einer kommunalen Mehrwertabgabe im Zonenreglement beschlossen. Zuvor hatten sich laut Medienberichten mehrere Einsprecher gegen die Mehrwertabgabe gewehrt – zu den Betroffenen habe auch das «Läckerli-Huus» von Mirjam Blocher gehört.

Die Kantonsregierung verwies bei ihrer Ablehnung dann auf das Nichteintreten des Landrates auf ein Abgabegesetz 1997. Zudem weise das im letzten Mai in Kraft getretene Raumplanungsgesetz des Bundes die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich den Kantonen zu. Und die Münchensteiner Abgabe entspreche nicht den Bundesrechtsvorgaben.

Müchenstein will nicht warten

Die Gemeinde will nun aber nicht länger auf den Kanton warten: Der Bund habe die Kantone schon 1979 zur Regelung der Plaungsmehrwerte aufgefordert, zuletzt mit Sanktionsdrohungen, und Baselland sei bis heute nicht soweit.

In Nachbarkantonen dürften Gemeinden bis zum Vorliegen einer kantonalen Regelung eigene erlassen. Dass der Kanton an einem Gesetzesentwurf arbeite, reiche nicht, die Gemeindeautonomie einzuschränken.

Raumplanungsgesetz bedeutet kein Verbot kommunaler Regelungen

Dass das Bundes-Raumplanungsgesetz den Gesetzgebungsauftrag an die Kantone delegiere, bedeute kein Verbot kommunaler Regelungen. Dies zumal die Gemeinden für Orts- und Nutzungsplanung zuständig seien. Auch erlaube das Baselbieter Gemeindegesetz den Gemeinden, Gebühren und Abgaben zu erheben.

Eine Mehrwertabgabe kommt so oder so: Das neue Raumplanungsgesetz des Bundes schreibt vor, dass die Kantone bei Neueinzonungen mindestens 20 Prozent des entstehenden Mehrwerts abschöpfen müssen. Bisher bestehen laut Bund unterschiedlich geregelte Mehrwertabgaben in Basel-Stadt, Neuenburg, Genf und Thurgau. Die Baselbieter Regierung will noch im laufenden Jahr den Entwurf für ein Mehrwertabgabegesetz in die Vernehmlassung schicken.

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