Vor dem Jugendgericht in Mendrisio TI muss sich seit Montag ein junger Serbe verantworten, der im Juli 2011 in Bellinzona seinen Stiefvater mit einer Axt erschlagen haben soll. Dem Teenager wird Mord oder vorsätzliche Tötung vorgeworfen. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der zur Tatzeit 16-jährige Serbe hat die Tat bereits gestanden. Dies ging aus dem Prozess vom vergangenen Sommer gegen die Mutter des Jugendlichen hervor. Sie stand unter dem Verdacht der Anstiftung, wurde aber freigesprochen.
Die Verhandlung im Juli brachte auch die Details der Bluttat ans Licht. Demnach brachte der Jugendliche seinen Tessiner Stiefvater am 1. Juli 2011 in der gemeinsamen Wohnung in Bellinzona um. Anschliessend zerstückelte er den Leichnam, um ihn verschwinden zu lassen.
Weil es dem Jugendlichen alleine aber nicht gelang, die Überreste des Toten aus der Wohnung zu schaffen, bat er mehrere Tage lang Freunde, ihm dabei zu helfen. Diese gingen jedoch nicht darauf ein und alarmierten letztendlich die Polizei. Am 6. Juli wurde der Minderjährige festgenommen. Er sass neben den Leichenteilen.
Mutter und Freunde unter Verdacht
Die Mutter befand sich zu dem Zeitpunkt im Ausland. Sie wurde zu einem späteren Zeitpunkt verhaftet. Auch zwei Freunde des mutmasslichen Mörders standen wegen des Verdachts auf Mittäterschaft im Sommer vor Gericht. Aber nur einer von ihnen wurde wegen Begünstigung zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
Als Motiv für das Tötungsdelikt gelten familiäre Konflikte. Die Mutter hatte das spätere Opfer, einen 46-jährigen Tessiner, erst rund ein Jahr vor der Tat kennengelernt und geheiratet. Als der Sohn aus Serbien ins Tessin nachzog, soll es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen sein.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Weil es sich bei dem Angeklagten um einen zur Tatzeit Minderjährigen handelt, sind bei dem Prozess vor dem Jugendgericht in Mendrisio keine Zuschauer zugelassen. Das Gericht kündigte an, keine Informationen über den Verlauf der Verhandlung herauszugeben. Auch das Urteil wird nicht publiziert.
Gemäss Angaben der Privatklägerschaft lässt sich die Dauer des Prozesses im Vorfeld nicht bestimmen. Der Zeitpunkt der Urteilsverkündung ist nicht bekannt. Im Jugendstrafrecht liegt die Höchststrafe bei einem Freiheitsentzug von vier Jahren.