Der des mehrfachen Mordes in einem Kino im US-Staat Colorado beschuldigte Mann will sich in seinem Prozess nicht schuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit bezeichnen. Das teilten seine Anwälte am Dienstag in Denver mit.
In einer Anhörung am 13. Mai solle die Änderung der Aussage von James Holmes formell beantragt werden, erklärten sie. Beschuldigte werden meistens bei der Anklageverlesung gefragt, ob sie sich schuldig oder nicht schuldig bekennen.
Weil sich die Holmes-Anwälte bis jetzt aber noch auf keine Strategie festlegen wollten, hatte der zuständige Richter gegen ihren Willen ein Standardplädoyer auf «Nicht schuldig» zu den Akten gegeben. Damit wollte er sicherstellen, dass die nötigen Anhörungen vor offiziellem Prozessbeginn weitergehen können.
Holmes wird beschuldigt, in einem Kino der Stadt Aurora am 20. Juli vergangenen Jahres während der Vorführung eines «Batman»-Films zwölf Menschen erschossen und 70 verletzt zu haben. Sollte der Richter dem Antrag zu stimmen, würde er in ein staatliches psychiatrisches Spital eingewiesen.
Die Ärzte müssten dann feststellen, ob er zur Tatzeit unzurechnungsfähig war. Holmes droht die Todesstrafe, sollte er wegen der Anklage von mehr als 160 Fällen von Mord und versuchtem Mord verurteilt werden.