Der mutmassliche Mörder der getöteten Sozialtherapeutin hat das Genfer Kantonsparlament im September 2011 um Begnadigung gebeten. Sein Antrag wurde aber von den Parlamentariern einstimmig abgelehnt. Dies geht aus den Ratsprotokollen hervor.
Laut der Westschweizer Zeitung «Le Matin», welche die Informationen enthüllte, schrieb der Mann einen Brief an den Grossen Rat. Darin habe er seinen Willen geäussert, «sein Leben neu zu gestalten». Er sei «kaputt und müde» und habe «genug vom Gefängnis». Dies schilderte der Berichterstatter der Begnadigungskommission anlässlich der Parlamentsdebatte.
In Polen verhaftet
Der 39-Jährige, der seit Donnerstag auf der Flucht war, wurde am Sonntag in Polen verhaftet. Die Genfer Staatsanwaltschaft bereitet derzeit das Dossier für das Auslieferungsersuchen vor. Dieses muss via Bundesamt für Justiz schriftlich und auf diplomatischem Weg den polnischen Behörden übergeben werden.
Die Frist dauert gemäss dem europäischen Auslieferungsübereinkommen des Europarates 18 Tage, kann aber in begründeten Fällen auf 40 Tage ab dem Tag der Verhaftung verlängert werden.
Das Auslieferungsverfahren im Ausland richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Die polnischen Behörden rechnen mit einer Verfahrensdauer von insgesamt drei bis vier Monaten, wie der polnische Konsul in Bern, Marek Wieruszewski, der sda erklärte. Auch wenn der mutmassliche Täter einer Auslieferung sofort zustimme, verkürze sich die Dauer kaum.