Der mutmassliche Mörder der Genfer Sozialtherapeutin dürfte bald an die Schweiz ausgeliefert werden. Das Gericht im polnischen Szczecin hat am Dienstag grünes Licht für eine Auslieferung gegeben. Der 39-jährige hofft, möglichst bald in die Schweiz zurückzukehren.
Der französisch-schweizerische Doppelbürger war am 15. September nach einer viertägigen Flucht an der deutsch-polnischen Grenze festgenommen worden. Die Schweiz beantragte darauf die Auslieferung des Mannes an die Schweiz, zu der es nun bald kommen könnte.
«Das Gericht genehmigte die Auslieferung an die Schweiz», wie Michal Tomala, Mediensprecher des Gerichts, der Nachrichtenagentur AFP sagte. Der 39-Jährige gab dem Gericht an, keine Berufung gegen diesen Entscheid einlegen zu wollen.
Der Flüchtige verfügt über das Recht, gegen den Entscheid des Gerichts innert sieben Tagen Berufung einzulegen. Falls er dies nicht tut, braucht es noch die Unterschrift des polnischen Justizministers, bevor der Mann ausgeliefert werden kann.
Genf muss Auslieferung organisieren
Beim Bundesamt für Justiz (BJ) ging bisher noch kein Bescheid ein, wie BJ-Mediensprecher Folco Galli auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. In der Regel werde das BJ informiert, sobald der Auslieferungsentscheid rechtskräftig und vollstreckbar sei.
Sobald das Bundesamt für Justiz informiert werde, müsse der Kanton Genf den Transport des Mannes organisieren. Gemäss einem Faktenblatt des BJ werden Personen von Nachbarstaaten meistens an der Grenze übergeben, Auslieferungen von oder an andere Staaten erfolgen über den Luftweg.
Der Genfer Oberstaatsanwalt Olivier Jornot kündigte bereits Ende September an, dass der mutmassliche Mörder nicht mehr in einer Genfer Strafanstalt inhaftiert wird.
Wegen mehrfacher Vergewaltigung im Gefängnis
Der 39-jährige war in der Genfer Strafanstalt Champ-Dollon wegen zweifacher Vergewaltigung inhaftiert. Er kassierte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Dem Mann wird vorgeworfen, am 12. September eine 34-jährige Sozialtherapeutin umgebracht zu haben.
Die Leiche der Frau wurde am Tag darauf in der Nähe eines Reitzentrums gefunden, wo der Häftling eine Reittherapie hätte absolvieren sollen. Der Mann überquerte mit dem Auto der Sozialtherapeutin noch am Tag der Bluttat bei Basel die Grenze und flüchtete nach Polen.
Der Kanton Genf räumte inzwischen Fehler im Strafvollzug ein. Eine Administrativuntersuchung kam zum Schluss, dass das Genfer Amt für Strafvollzug sowie das auf Resozialisierung spezialisierte Zentrum «La Pâquerette» Verfahrenswege und Gesetze nicht einhielten. Der Häftling hätte gemäss der Untersuchung das Gefängnis nicht verlassen dürfen.