Im Fall des mutmasslichen Mörders der jungen Marie liegen die ersten Resultate des psychiatrischen Gutachtens vor. Der mutmassliche Täter wird als Psychopath beschrieben, der Zeit seines Lebens unzugänglich für jegliche Therapie war. Die Experten sehen eine hohe Rückfallgefahr.
Wie der Waadtländer Staatsanwalt am Donnerstag mitteilte, wird der mutmassliche Täter strafrechtlich als voll zurechnungsfähig betrachtet. Aufgrund der Schlussfolgerungen könnte die Justiz einen Antrag auf eine lebenslange Verwahrung des Täters stellen.
Dafür müsste laut Gesetz allerdings ein zweites, unabhängiges Gutachten zu einem ähnlichen Schluss kommen, wie der Waadtländer Staatsanwalt Eric Cottier in der Mitteilung in Erinnerung ruft.
Die 19-jährige Marie war am 13. Mai in Payerne im Kanton Waadt von einem 36-jährigen Mann entführt worden. Dieser wurde am Tag darauf verhaftet und führte die Polizei zur Leiche der Frau in einem Wald bei Châtonnaye im Kanton Freiburg.
Beim Täter handelt es sich um einen vorbestraften Mörder, der sich im Hausarrest befand. Der Mann hatte 1998 seine damalige Ex-Freundin entführt und getötet. Die Strafvollzugsbehörde hatte im August 2012 entschieden, dass der Mann den Rest der Strafe im Hausarrest absitzen darf.