Ein Mann, der in rund 100 Fällen Frauen belästigt haben soll, muss sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Der mutmassliche Stalker brach in ihre Wohnungen ein, zerschnitt dort Kleider oder entwendete Unterwäsche. Zweimal wurde er auch gewalttätig.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen Schweizer laut Mitteilung vom Dienstag in rund 100 Fällen Einschleich- oder Einbruchdiebstähle vor. Diese soll der Serientäter zwischen 1999 und seiner Festnahme im März 2014 in der und um die Stadt Luzern verübt haben.
Die Staatsanwaltschaft reichte am Dienstag beim Kriminalgericht Anklage gegen den Mann ein. Dem Beschuldigten werden unter anderem gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Nötigung und mehrfache Drohung vorgeworfen.
Bei den Opfern handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um junge und sportliche Frauen zwischen 20 und 40 Jahren. Bei den Diebstählen ging der Beschuldigte jeweils immer gleich vor. Er war darauf aus, intime Gegenstände wie Damenunterwäsche, Schuhe oder Schmuck zu entwenden oder am Tatort selber zu beschädigen.
Mehrmals heimgesucht
Mehrere Opfer wurden mehrmals heimgesucht und auch anonym telefonisch belästigt. In zwei Fällen kam es zu einer direkten Konfrontation des Beschuldigten mit den Opfern. Der Mann wurde gegenüber den Frauen gewalttätig und flüchtete danach.
In einzelnen Fällen konnte die Polizei an den Tatorten DNS vom Beschuldigten sichern. Er ist laut Mitteilung teilweise geständig. Er gab laut Staatsanwaltschaft zu Protokoll, im Moment der Tat auf 180 und wie in Trance gewesen zu sein. Es sei wie ein Kick gewesen, wird der Mann zum Motiv zitiert.
Ende März 2014 wurde der Beschuldigte an seinem Wohnort festgenommen. Zuvor war er in eine benachbarte Wohnung eingedrungen und dort von einer Überwachungskamera gefilmt worden.
Frauen traumatisiert
Mehrere Frauen wurden zum Teil stark traumatisiert und mussten professionell betreut werden. Einzelne Opfer haben wegen der Vorfälle die Wohnung gewechselt, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.
Der Beschuldigte war ein halbes Jahr in Untersuchungshaft und wurde psychiatrisch begutachtet. Danach wurde er unter Auflagen entlassen. Er muss eine Psychotherapie weiterführen und hat ein Kontaktverbot zu den Geschädigten. Zudem darf er sich in bestimmten Wohnquartieren nicht mehr aufhalten.
Wann der Prozess stattfindet, ist noch offen.