Mutmasslicher Täter von Flurlingen war bereits angeklagt

Gegen den Mann, der am Freitagvormittag in Flurlingen seine Ehefrau erstochen hat, hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft bereits Anfang Februar Anklage erhoben. Grund war eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt.

Der mutmassliche Täter konnte am Ort des Geschehens verhaftet werden (Symbolbild) (Bild: sda)

Gegen den Mann, der am Freitagvormittag in Flurlingen seine Ehefrau erstochen hat, hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft bereits Anfang Februar Anklage erhoben. Grund war eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt.

Dies sagte der Leitende Staatsanwalt Ulrich Weder am Montag auf Anfrage. Laut Weder rückte die Polizei am 20. März 2012 zum Flurlinger Haus des Ehepaars aus. Der Mann wurde verhaftet und während sieben Wochen in Untersuchungshaft genommen. Nachdem keine Kollusionsgefahr mehr bestand, wurde er entlassen, wie Weder sagte.

Gleichzeitig sprach das Zwangsmassnahmengericht jedoch ein Kontakt- und Rayonverbot aus. Da der Mann seit Dezember wieder mit seiner Frau zusammenwohnte, wurde das Verbot laut dem Staatsanwalt hinfällig. Weder betont, «alle strafprozessualen Instrumentarien, die man bei häuslicher Gewalt zur Verfügung hat», seien in diesem Fall ausgeschöpft worden.

Am 8. Februar 2013 erhob die Staatsanwaltschaft schliesslich Anklage beim Bezirksgericht Andelfingen. Dem 45-jährigen Schweizer werden mehrfache Drohung, mehrfache einfache Körperverletzung sowie Fahren in angetrunkenem Zustand vorgeworfen.

Am vergangenen Freitag wurde die Kantonspolizei dann erneut nach Flurlingen gerufen. In der Küche des Einfamlienhauses stiessen die Polizisten auf die nicht ansprechbare 49-jährige Ehefrau. Sie wies schwere Stichverletzungen auf. Die Notärztin konnte nur noch den Tod der Schweizerin fststellen.

Der Ehemann konnte noch am Ort des Geschehens verhaftet werden. Die genauen Hintergründe der Tat sind noch unklar. Die zuständige Staatsanwältin machte auf Anfrage keine weiteren Angaben.

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