Mutter der getöteten Zwillinge legt umfassendes Geständnis ab

Mit einem umfassenden Geständnis hat die Mutter der vor fünf Jahren getöteten Zwillinge reinen Tisch gemacht. Vor dem Bezirksgericht Horgen ZH gestand die 39-Jährige am Mittwoch die Tötung der Zwillinge und eines früheren Kindes sowie verschiedene Vermögensdelikte.

Ansicht des Mehrfamilienhauses, in welchem die Zwillinge 2007 getötet wurden (Archiv) (Bild: sda)

Mit einem umfassenden Geständnis hat die Mutter der vor fünf Jahren getöteten Zwillinge reinen Tisch gemacht. Vor dem Bezirksgericht Horgen ZH gestand die 39-Jährige am Mittwoch die Tötung der Zwillinge und eines früheren Kindes sowie verschiedene Vermögensdelikte.

Sie habe jahrelang nichts mit dem Tod der Kinder zu tun haben wollen, sagte die Angeschuldigte. „Aber ich kann mit dieser Schuld nicht mehr leben“. Sie sei es ihren Kindern schuldig, nun dazu zu stehen.

Detailliert schilderte die Frau die Ereignisse jener Nacht auf Heiligabend 2007. Nach dem Ins-Bett-Gehen sei sie nochmals aufgestanden und habe einige Geschenke für die Kinder unter den bereits geschmückten Baum gelegt. Dann habe sie nochmals kurz geschlafen.

Als sie erneut aufwachte, ging sie ins Zimmer des siebenjährigen Sohnes, setzte sich auf die Bettkante und betrachtete das schlafende Kind mit dem Stoffhund in der Hand. „Aus dem Nichts heraus“ habe sie das Kopfkissen des Buben genommen und es ihm aufs Gesicht gedrückt.

Sie hockte sich auf den sich wehrenden Knaben und drückte mehrere Minuten kräftig zu, „bis er sich nicht mehr regte“. Dann betrachtete sie ihren toten Sohn im Schein des Nachtlichts. Weil sie den Anblick nicht ertrug, legte sie wieder das Kissen über sein Gesicht.

Die Kinder waren ihr Lebensinhalt

Dann ging sie zur Tochter ins Zimmer und wiederholte ihr Vorgehen. Das Mädchen habe sich noch mehr gewehrt als der Knabe. Aber „je mehr sie sich wehrte, desto mehr drückte ich“.

Nach den Taten sei ihr bewusst geworden, was sie angerichtet habe. Um den Verdacht von sich abzulenken, täuschte sie einen Einbruch vor. Dann weckte sie unter einem Vorwand ihren schlafenden Ehemann, der seine toten Kinder entdeckte.

„Ich wollte das nicht“, versicherte die Schweizerin wiederholt unter heftigem Weinen. Sie habe das nicht geplant. Sie könne sich auch absolut nicht erklären, weshalb sie dies getan habe. Es sei doch am Abend zuvor alles so friedlich gewesen. Die Kinder seien ihr Lebensinhalt gewesen. Sie hätten ihr viel Liebe gegeben, was für sie etwas Neues gewesen sei.

Schreibaby sollte still sein

Die Angeschuldigte gestand neben den beiden Tötungen zudem, Jahre zuvor ein drittes Kind getötet zu haben. Das sieben Wochen alte Mädchen war ein Schreibaby. „Ich wollte, dass es einen Moment ruhig ist“, sagte sie. Sie habe dem Baby „einfach den Mund zugehalten“. Schliesslich sei es still gewesen. Als die Behörden vom plötzlichen Kindstod gesprochen hätten, habe sie nicht gesagt, was sie getan habe.

Schliesslich gestand die Beschuldigte auch noch einige andere Delikte: An ihrem früheren Wohnort täuschte sie zweimal einen Einbruch in die eigene Wohnung vor. Und mit Karten, die sie ihren Schwägerinnen gestohlen hatte, hob sie zweimal je 1000 Franken ab.

Kehrtwende der Verteidigung

Im Prozess vor dem Zürcher Geschworenengericht im Frühling 2010 hatte die Beschuldigte noch jegliche Schuld weit von sich gewiesen und ihren inzwischen geschiedenen Ehemann und Vater der drei Kinder beschuldigt.

Aufgrund der Indizien verurteilte das Geschworenengericht die Frau jedoch wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Im Nachhinein machte die Verurteilte erfolgreich ungenügende Verteidigung geltend und erreichte damit, dass der Fall neu aufgerollt wurde.

Die Geständnisse sind Ausdruck einer Kehrtwende der neuen Verteidigung. Die neue Strategie könnte nun den Weg öffnen für eine andere Beurteilung der Tat und für eine allfällige Reduktion des Strafmasses.

Der Prozess vor dem Bezirksgericht Horgen ist auf mehrere Tage angelegt. Nachdem die Beschuldigte die Tötung des Babys gestanden hat, wird nun am Nachmittag unplanmässig der damalige Rechtsmediziner befragt.

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