Der Fall des Vater aus Bonstetten, der im Jahr 2010 seinen Sohn in einem Hotelzimmer umbrachte, wird Thema für das Bundesgericht. Die Mutter des Kindes will die Einstellung der Untersuchung gegen die Bonstetter Gemeindebehörden nicht akzeptieren.
Die Zürcher Staatsanwalt hatte das Verfahren gegen den inzwischen zurückgetretenen Bonstetter Gemeindepräsidenten und mehrere Behördenvertreter im vergangenen Jahr eingestellt.
Die Mutter des umgebrachten Knaben wehrte sich vor Obergericht gegen diese Verfahrenseinstellung – allerdings vergeblich. Die Behörden hätten nicht ahnen können, dass der Vater den Sohn umbringen werde, urteilten die Kantonsrichter.
Die heute 38-jährige Mutter will nun aber doch noch erreichen, dass die Gemeindebehörden für den Tod ihres Kindes zur Rechenschaft gezogen werden. Sie zieht ihren Rekurs deshalb vor Bundesgericht, wie ihr Anwalt am Dienstag gegenüber dem «Regionaljournal Zürich/Schaffhausen» von Radio SRF sagte.
Anwalt: Tat war vorhersehbar
Die Tat sei vorhersehbar gewesen, sagte ihr Rechtsvertreter. Seine Mandantin wolle deshalb nicht darauf verzichten, dass die Gemeinde für ihr Verhalten bestraft werde. Gemäss einem Gutachten solidarisierte sich die Gemeinde vorbehaltlos mit dem Vater, der bereits einen Sohn aus einer früheren Beziehung umbringen wollte.
Ob der Mann ein Sicherheitsrisiko für den Knaben darstellte, wurde nie vertieft abgeklärt. Ein von seiner Therapeutin erstelltes Mini-Gutachten stellte sich im Nachhinein als unbrauchbar heraus. Die Mutter des Knaben wurde in eine Nebenrolle gedrängt, wohl auch deshalb, weil sie früher als Prostituierte gearbeitet hatte.
Gericht forderte weiteres Gutachten an
Im März musste sich der Vater für seine Tat vor dem Winterthurer Bezirksgericht verantworten. Der Staatsanwalt forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe plus eine Verwahrung. Diese Massnahme sei notwendig, weil die Rückfallgefahr erheblich sei.
Der Anwalt des Vaters verlangte, sein Mandant sei «nur» wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren zu verurteilen. Ein Urteil wurde jedoch noch nicht gefällt.
Das Gericht will zuerst von einem Gutachter abklären lassen, ob eine Verwahrung für den 63-Jährigen angemessen wäre. Die Arbeiten an diesem Gutachten seien noch nicht abgeschlossen, hiess es beim Bezirksgericht Winterthur auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Der Treuhänder brachte seinen fast 5-jährigen Sohn im Februar 2010 in einem Winterthurer Hotelzimmer um. Er fürchtete, dass die Mutter den Knaben in ihre Heimat Brasilien entführen könnte. Seit Jahren stritten der Schweizer und seine ehemalige Partnerin um Besuchsregelungen und Sorgerecht.