Mutter und Töchter flüchten ins Ausland: Vater ist auf freiem Fuss

Ein Vater, der seine zwei Töchter und seine Frau auf die Philippinen ausfliegen liess, befindet sich nach einer ersten Befragung durch die Solothurner Staatsanwaltschaft auf freiem Fuss. Gegen die Eltern läuft eine Strafuntersuchung wegen Entziehen von Minderjährigen.

Ein Vater, der seine zwei Töchter und die Mutter auf die Philippinen ausfliegen liess, ist nach einer Befragung durch die Solothurner Staatsanwaltschaft auf freiem Fuss. Gegen die Eltern läuft eine Strafuntersuchung. (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein Vater, der seine zwei Töchter und seine Frau auf die Philippinen ausfliegen liess, befindet sich nach einer ersten Befragung durch die Solothurner Staatsanwaltschaft auf freiem Fuss. Gegen die Eltern läuft eine Strafuntersuchung wegen Entziehen von Minderjährigen.

Der 46-jährige Vater sei im Grundsatz geständig, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit. Die Staatsanwaltschaft habe keine Untersuchungshaft für den Vater beantragt.

Es lägen keine Haftgründe wie Wiederholungs-, Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr vor. Er sei geständig und müsse sich für allfällige weitere Befragungen zur Verfügung stellen.

Der Vater war am Montag an seinem Wohnort im Aargauer Fricktal von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Er hatte die Kinder am Samstagabend nicht in eine Wohngruppe in Trimbach SO zurück gebracht. Stattdessen ermöglichte er, dass seine Frau mit den beiden 2- und 6-jährigen Töchtern fliehen konnte.

Die Mutter war am Samstag mit den Mädchen vom Flughafen Zürich aus auf die Philippinen geflogen. Dort kommt die 29-Jährige ursprünglich her. Die Familie galt zunächst als vermisst.

Strafuntersuchung gegen Eltern

Die Strafuntersuchung gegen die Eltern wegen Entziehen von Minderjährigen wurde auf Antrag des Familiengerichts Laufenburg AG eröffnet. Dieses Gericht ist wegen des Wohnortes der Familie für den Fall zuständig.

Das Familiengericht Laufenburg hatte den Eltern nach einer Gefährdungsmeldung aufgrund der angetroffenen Situation im vergangenen September die Obhut über die Kinder entzogen. Die Fremdplatzierung und der Obhutsentzug sind rechtskräftig.

Gemäss Strafgesetzbuch wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer eine minderjährige Person dem Inhaber des Rechts zur Bestimmung des Aufenthaltsortes entzieht oder sich weigert, sie ihm zurückzugeben.

Aargauer Famliengerichte sind überlastet

Im Aargau sind die Familiengerichte für die Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Die Familiengerichte sind den elf Bezirksgerichten angegliedert. Je nach Verfahren entscheidet der Gerichtspräsident als Einzelrichter oder das Kollegialgericht, dem auch Fachrichter angehören.

Die Familiengerichte sind seit Anfang 2013 an der Arbeit und chronisch überlastet. Mit ihren 70 unbefristeten Stellen können sie der hohen Fallbelastung nicht gerecht werden, wie der Regierungsrat in der Botschaft an das Parlament festhielt: Der ordnungsgemässe Gerichtsbetrieb sei «ernsthaft infrage gestellt».

Auf Antrag der FDP lehnte es das Kantonsparlament im September jedoch ab, deutlich mehr Personal anzustellen, um den Pendenzenberg abzubauen. Das Parlament beschloss mit den Stimmen von FDP und SVP einzig, dass sieben bereits bestehende Projektstellen bis Ende 2017 weitergeführt werden.

Die kantonale Justizleitung wollte mit Unterstützung des Regierungsrates zu den sieben früher bewilligten Stellen noch elf zusätzliche Stellen schaffen.

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