Im Axtmordfall hat das Tessiner Appellationsgericht am Freitag den Freispruch gegen die Mutter des Täters gekippt. Die Serbin wurde wegen Anstiftung zu Mord zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der zur Tatzeit 16-jährige Sohn nicht aus eigenem Antrieb seinen Stiefvater tötete. Der junge Serbe erschlug den Tessiner am 1. Juli 2011 in der gemeinsamen Wohnung in Bellinzona mit einer Axt.
Die Mutter befand sich zu diesem Zeitpunkt auf einer Reise in Serbien. Die Leiche wurde erst fünf Tage später von der Polizei in der Wohnung entdeckt. Der Täter hatte erfolglos versucht, den Körper zu zerstückeln und wegzuschaffen.
Mutter hatte Motiv
Die Mutter habe ihren Mann nicht mehr ertragen, sagte die Richterin. Der Serbin sei es in der Beziehung nur um Geld und den Aufenthalt in der Schweiz gegangen. Etliche Indizien würden darauf hinweisen, dass sie gegenüber dem Sohn den Wunsch äusserte, dass ihr Mann sterben solle.
Anders als das Strafgericht Bellinzona, das den Fall im vergangenen Sommer behandelte, unterstellte das Appellationsgericht der Mutter ein Motiv. Sie wollte von der Witwenrente in Ruhe leben können und über das Geld des Ehemannes verfügen.
Das Strafgericht hatte die Frau vom Vorwurf der Anstiftung zum Mord freigesprochen, weil es – ausser den wenig glaubwürdigen Aussagen des Sohnes – keine Beweise für ihre Verantwortung fand. Das Appellationsgericht dagegen basierte sein Urteil unter anderem auf Telefonkontakten zwischen Sohn und Mutter zur Tatzeit.
Solche hatte die Frau abgestritten. Angeblich habe sie zur Tatzeit kaum mit ihrem Sohn gesprochen. Technische Überprüfungen durch die Polizei zeigten aber, dass sie in den Tagen nach der Tat sehr häufig mit dem Sohn in Kontakt stand, hiess es.
Zwei weitere Urteile gekippt
Gekippt wurde auch das Urteil gegen einen Freund der Familie. Dieser war ebenfalls in erster Instanz vom Vorwurf der Mittäterschaft und der Begünstigung freigesprochen worden. Am Freitag wurde er zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt.
Er soll im Nachhinein vom Täter in die Ereignisse eingeweiht worden sein, ihn aber nicht der Justiz ausgeliefert haben. Ein weiterer Freund dagegen wurde in zweiter Instanz vom Vorwurf der Begünstigung freigesprochen. Er hatte die Polizei alarmiert – wenn auch mit mehreren Tagen Verzögerung.
Anwesend waren während des Berufungsprozess nur die beiden Freunde des Täters. Die Mutter hält sich wegen angeblicher gesundheitlicher Probleme in Serbien auf. Ihr Anwalt wollte nach dem Urteil keinen Kommentar abgeben. Die weiteren Schritte würde genau geprüft, sagte er nur. Der Täter ist in einem gesonderten Verfahren vom Jugendgericht bereits zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.