Schuldig des mehrfachen Mordes, bestraft mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe: Diesen Entscheid des Zürcher Geschworenengerichtes vom Frühling 2010 akzeptiert die heute 38-jährige Verurteilte nicht. Nun muss das Bundesgericht über den Fall befinden.
Er werde die Beschwerde am Montag einreichen, sagte Verteidiger Thomas Fingerhuth am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der Anwalt verlangt eine Neubeurteilung des gesamten Falles. Heisst das Bundesgericht die Beschwerde gut, so geht der Fall ans Bezirksgericht Horgen. Dieses ist neu zuständig, nachdem das Zürcher Geschworenengericht Ende 2010 abgeschafft worden ist.
Ungenügende Verteidigung
Als Grund für die Beschwerde nennt Fingerhuth in erster Linie die ungenügende Verteidigung seiner Mandantin. Während des rund zweiwöchigen Prozesses war die Angeklagte von einer Anwältin vertreten worden, deren Art der Verteidigung auch bei den beobachtenden Journalisten immer wieder Kopfschütteln ausgelöst hatte. Erst im Nachhinein hatte sie den Anwalt gewechselt.
Das Geschworenengericht hatte die Frau am 26. März 2010 für schuldig erklärt, in der Nacht auf Heiligabend 2007 in der Familienwohnung in Horgen ZH ihre siebenjährigen Zwillinge in deren Betten erstickt zu haben. Die Frau wies jegliche Schuld von sich und bezichtigte ihren damaligen Ehemann der Tat. Die Untersuchungen hatten diesen aber klar entlastet.
Nachdem das Urteil im März 2010 eröffnet worden war, mussten die Parteien mehr als anderthalb Jahre lang auf das schriftliche Urteil warten. Diese ungewöhnlich lange Dauer war vom Gericht mit Personalwechseln, vor allem aber mit der ausserordentlichen Komplexität des Prozesses mit seinen Dutzenden Zeugen- und Expertenbefragungen erklärt worden. Der zuständige Staatsanwalt war am Donnerstag nicht erreichbar.