Im Zusammenhang mit dem Anschlag in Berlin im Dezember ersucht Deutschland die Schweiz um Rechtshilfe. Das bestätigt das Bundesamt für Justiz (BJ). Zum konkreten Inhalt des Ersuchens wurde nichts bekannt.
Beim BJ sei das Rechtshilfegesuch am vergangenen Montag (16. Januar) eingegangen, sagte Sprecher Folco Galli. Er bestätigte eine Meldung der «NZZ am Sonntag». Absender sei die deutsche Generalbundesanwaltschaft.
In Abklärung
Das BJ reichte das Ersuchen noch in der vergangenen Woche an die Bundesanwaltschaft (BA) weiter. Diese muss laut Galli nun unter anderem klären, ob die verlangte Rechtshilfe möglich ist. Zum Inhalt des Ersuchens sagte Galli nichts. Die deutsche Behörde und die BA machten gegenüber der «NZZ am Sonntag» ebenfalls keine Angaben dazu.
Mutmasslicher Täter von Berlin ist der Tunesier Anis Amri. Er soll am 19. Dezember einen polnischen Lastwagenfahrer erschossen haben und danach mit dessen Camion in den Weihnachtsmarkt gerast sein. Zwölf Menschen kamen ums Leben, Dutzende weitere wurden verletzt.
Amri flüchtete nach der Tat ins Ausland. Am 23. Dezember wurde er in der Nähe von Mailand von Polizisten erschossen, die routinemässig seinen Ausweis kontrollieren wollten. Der Tunesier hatte seinerseits auf die Polizisten geschossen.
Kontaktdaten werden verifiziert
Die BA hat auf Grund von Informationen aus dem Ausland im Zusammenhang mit dem Anschlag ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet. Dabei werden Kontaktdaten rund um Amri verifiziert, wie es vergangene Woche hiess. Es gebe bisher keine konkreten Hinweise und Bezüge von Amri zu Personen oder Institutionen in der Schweiz.
Bekannt ist, dass die in Italien sichergestellte Faustfeuerwaffe, mit der Amri den Polen tötete, Anfang der 1990er-Jahre legal in die Schweiz importiert worden war. Das teilten das Bundesamt für Polizei (fedpol) und die BA in der vergangenen Woche mit. Der Weg, den die Waffe danach nahm, ist laut den Behörden nicht bekannt.