Den Tierarzt der beiden 2011 im Freizeitpark Connyland in Lipperswil TG verstorbenen Delfine trifft keine Schuld am Tod der Tiere. Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat den Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Tierquälerei freigesprochen.
Für die Staatsanwaltschaft war es Tierquälerei. Vor einem Jahr erliess sie gegen den ausländischen Tierarzt einen Strafbefehl. Wegen fahrlässiger Tierquälerei und Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz wurde er zu einer Busse von 4000 Franken verurteilt.
Der Tierarzt erhob Einspruch gegen die Busse. Sein Verteidiger plädierte am Mittwoch vor Bezirksgericht Kreuzlingen auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hielt an ihren Anträgen und der Busse fest. Der Spezialist für Meeressäugetiere soll mehrfach fahrlässig Delfine gequält haben. Die beiden Delfine Shadow und Chelmers seien als Folge zu hoher Antibiotika-Dosierung gestorben.
Andere Todesursachen wie Partylärm oder eine vorsätzliche Vergiftung der Delfine schloss die Staatsanwaltschaft aus. Das Strafverfahren gegen einen anderen, lokalen Tierarzt wurde eingestellt.
Der Gerichtsvorsitzenden sprach den Angeschuldigten in allen Punkten frei. Es sei nicht restlos nachwiesen, dass das Medikament zum Tod der Tiere geführt habe. Dem Tierarzt könne zudem keine strafbare Handlung und kein Verschulden nachgewiesen werden.
Importverbot beschlossen
Das «Connyland» war vor drei Jahren in die Schlagzeilen geraten: Der Tode der beiden Delfine rief Tierschützer und Politiker auf den Plan. Ein vom National- und Ständerat Mitte 2012 beschlossenen Importverbot für Delfine bedeutete für das Delfinarium das Aus. Eine natürliche Nachzucht war mit drei verbleibenden Tieren nicht möglich.
Ende 2013 wurde das letzte Delfinarium der Schweiz geschlossen. Mit der Umsiedlung der beiden Delfine nach Jamaika und dem Tod von Angel ging im Freizeitpark in Lipperswil eine Ära zu Ende. Seit 40 Jahren wurden im «Connyland» Delfine gehalten, maximal bis zu sieben Tiere.