Die Suva verzichtet vorläufig auf den Einsatz von Detektiven bei der Missbrauchsbekämpfung. Der Unfallversicherer reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Suva observierte mutmassliche Versicherungsbetrüger in Einzelfällen.
Am Dienstag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Schweiz über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observierung von Versicherten verfügt. Die Strassburger Richter rügten die Observation eines Unfallopfers mithilfe von Privatdetektiven eines Versicherers als Verstoss gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens. Eine 62-jährige Züricherin erhielt dabei Recht.
Beim Urteil handele es sich nicht um einen Fall der Suva, teilte der Unfallversicherer am Donnerstag mit. Die Suva nehme das Urteil zur Kenntnis. Als Sofortmassnahme vergibt die Suva vorläufig keine neuen Observationsaufträge mehr. Sie wolle das Urteil analysieren und mögliche Konsequenzen sorgfältig prüfen. Danach entscheide die Suva über das weitere Vorgehen.
Privatdetektive setzte die Suva bis anhin in Einzelfällen ein, wie es in der Mitteilung heisst. Pro Jahr kamen sie bei etwa 10 bis 15 Verdachtsfällen zum Einsatz. 2015 klärte die Suva insgesamt 574 Verdachtsfälle ab. Seit der Einführung der Missbrauchsbekämpfung 2006 konnte die Suva laut eigenen Angaben 117 Millionen Franken an Prämiengeldern einsparen.