Nach Gerichtsurteil wird Meschberger Birsfelder Gemeinderätin

Die Birsfelder Gemeindewahl vom 11. März ist gültig. Nach dem Kantonsgerichtsurteil vom 4. Juli, wonach die SP-Schulleiterin Regula Meschberger nicht gleichzeitig Gemeinderätin sein darf, hat sich diese nun für das Exekutivamt und gegen den Schuljob entschieden.

Die Birsfelder Gemeindewahl vom 11. März ist gültig. Nach dem Kantonsgerichtsurteil vom 4. Juli, wonach die SP-Schulleiterin Regula Meschberger nicht gleichzeitig Gemeinderätin sein darf, hat sich diese nun für das Exekutivamt und gegen den Schuljob entschieden.

Die langjährige SP-Landrätin war in den Gemeinderat ihrer Wohngemeinde gewählt worden, doch der gleichzeitig abgewählte SVP-Gemeinderat Claude Zufferey hatte darauf eine Beschwerde wegen Unvereinbarkeit eingereicht. Das Gericht hatte diese mit Verweis auf das Gemeindegesetz gutgeheissen.

Gemäss einer Mitteilung der SP Birsfelden vom Mittwoch entschied sich Meschberger nun für das Amt, um dem Wunsches ihrer Wählerschaft nachzukommen. Damit steht Birsfelden erneut vor einem Urnengang.

Wegen dieses Falles konnte in Birsfelden die Wahl des Gemeindepräsidiums bisher nicht stattfinden. Kandidieren können nur gewählte Gemeinderäte, und Meschberger hatte Interesse geäussert, ihre Wahl konnte bisher aber nicht erwahrt werden. Die Gemeinde hat die Präsidiumswahl daher verschoben.

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