Zwei Tage nachdem ein Hund in Buochs NW zwei Schafe tödlich verletzt hatte, biss er in Luzern am Donnerstag erneut ein Schaf. Das Veterinäramt der Urkantone ordnet einen Leinen- und Maulkorbzwang an. Zudem muss das Tier in eine Hundeschule. Die Halterin wird angezeigt.
Der Hund griff am Donnerstagmittag im Luzerner Ortsteil Littau erneut ein Schaf an. Dieses wurde durch einen Biss verletzt, wie die Kantonspolizei Nidwalden am Freitag mitteilte.
Nach einem Gespräch mit dem Schafhalter meldete sich die Hundehalterin aus Nidwalden bei der Polizei. Diese suchte nach dem Vorfall in Buochs seit Dienstag nach der Frau.
Anzeige und Besuch einer Hundeschule
Die Hundehalterin wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Sie muss mit einer Busse rechnen. Daneben werden ihr die Kosten, die der Fall beim Verterinäramt verursacht, auferlegt.
Als Sofortmassnahme ordnete das Veterinäramt der Urkantone am Donnerstag einen Leinenzwang für den Hund an. Nach einer Untersuchung am Freitag kündigte Josef Risi, Kantonstierarzt der Urkantone, auf Anfrage zusätzliche Massnahmen an.
Der Hund werde künftig einen Maulkorb tragen müssen, sagte Risi. Zudem verlangten die Behörden von Hund und Halterin den Besuch einer Hundeschule.
Das Veterinäramt werde die Einhaltung der Massnahmen kontrollieren, sagte Risi weiter. Gemäss seiner Angaben handelt es sich beim betroffenen Hund um einen Rhodesian-Ridgeback-Mischling.