Der Fahrer des polnischen Reisebusses bleibt nach der Unfall-Tragödie auf der A4 in Dresden zunächst in Freiheit. Das Amtsgericht Dresden lehnte am Sonntag den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls ab.
Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur dpa. Der Haftgrund Fluchtgefahr wurde vom Gericht nicht anerkannt. Der 44-Jährige wird der fahrlässigen Tötung in zehn Fällen und der Körperverletzung verdächtigt. Es gibt Hinweise darauf, dass er übermüdet am Steuer sass.
Bei dem Busunglück in der Nähe von Dresden waren in der Nacht auf Samstag zehn Menschen ums Leben gekommen. 69 Menschen wurden nach Polizeiangaben verletzt.
Der polnische Reisebus hatte zunächst einen vor ihm fahrenden Reisebus aus der Ukraine gerammt. Daraufhin kam der polnische Bus ins Schleudern, durchbrach die Mittelleitplanke und geriet auf die Gegenfahrbahn, wo er frontal mit einem polnischen Kleinbus kollidierte.
Anschliessend stürzte der polnische Reisebus eine rund zehn Meter hohe Böschung hinab, wobei er sich überschlug. Der Unfall löste einen Grosseinsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften aus.
Der Fahrer des polnischen Reisebusses, der die Unfallkette ausgelöst hatte, verweigerte laut Polizei in einer ersten Vernehmung die Aussage. Berichte, wonach der 44-Jährige womöglich am Steuer eingeschlafen war, hatte die Polizei zunächst nicht bestätigt.