Die Bundesanwaltschaft (BA) hat zwei Syrer aus der Untersuchungshaft entlassen, die im Dezember nach einer Terror-Warnung in Genf festgenommen worden waren. Die Vorwürfe gegen sie hatten sich nicht erhärtet.
Die BA habe das Verfahren nach eigenen Ermittlungen, mit Unterstützung des Bundesamtes für Polizei (fedpol) und der Genfer Behörden, sowie «aufwändiger forensischer Abklärungen» in Zusammenarbeit mit Frankreich und Spanien eingestellt, teilte sie am Samstag mit.
Eine der beiden Personen habe die Schweiz bereits verlassen. Die andere sei in Ausschaffungshaft genommen worden, weil sie keine gültigen Ausweispapiere auf sich getragen habe.
In der Region Genf wurde im vergangenen Dezember die Terror-Alarmstufe erhöht, nachdem die Bundesbehörden von einer ausländischen Behörde einen Hinweis auf einen möglichen Terroranschlag erhalten hatten. In der Folge wurden massive Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Vor dem Sitz der Vereinten Nationen (UNO) sowie am Flughafen wurde die Polizeipräsenz verstärkt.
Bei einer Strassenkontrolle gingen der Genfer Polizei dann zufällig die zwei Syrer ins Netz. Dabei wurden in ihrem Auto Sprengstoffspuren gefunden. Die beiden Festgenommenen gaben jedoch stets an, sie seien erst vor kurzem in die Schweiz gereist und hätten das Auto kürzlich gekauft.
Trotzdem eröffnete die BA ein Strafverfahren und ein Genfer Gericht bewilligte eine dreimonatige Untersuchungshaft. Den beiden wurde vorgeworfen, gegen den Straftatbestand des «Verbot der Herstellung und Weiterverbreitung von Sprengstoffen und giftigen Gases» sowie gegen das Gesetz über das «Verbot der Gruppierungen ‚Al Kaida‘ und islamischer Staat sowie verwandter Organisationen» verstossen zu haben.
Der Verdacht konnte nun nicht bestätigt werden. Ein weiteres Strafverfahren im Zusammenhang mit der Terror-Warnung in Genf sei hingegen nach wie vor hängig, hiess es weiter.