Nach Tötungsdelikt in Flaach ZH: Regierung will Kesb-Pikettdienst

In Zürich sind sich Regierung und Parlament einig: Sie wollen die gesetzliche Verankerung eines Kesb-Pikettdienstes.

Logo der Kindes- und Erwachsenenschutzbehoerde (KESB) in Winterthur (Bild: sda)

In Zürich sind sich Regierung und Parlament einig: Sie wollen die gesetzliche Verankerung eines Kesb-Pikettdienstes.

Der Zürcher Regierungsrat befürwortet die gesetzliche Verankerung eines Kesb-Pikettdienstes. Er ist damit gleicher Meinung wie ein grosser Teil des Kantonsrates, der vor vier Wochen einen entsprechenden Vorstoss für dringlich erklärte. Der Regierungsrat ist bereit, die Einführung eines Pikettdienstes zu prüfen, wie es in einer am Donnerstag veröffentlichen Antwort auf das dringliche Postulat von Grünen und CSP heisst.

Die Regierung betont dabei allerdings, dass sie einen solchen Dienst bereits bei der Einführung der Kesb im Jahr 2012 beantragt hatte. Die bürgerliche Mehrheit wollte die Kesb damals aber nicht zusätzlich aufblähen und dieses Angebot nicht im Gesetz verankern.

Dass es jetzt trotzdem einen Pikettdienst geben soll, ist eine Folge des zweifachen Tötungsdelikts vom Neujahrstag in Flaach. Eine 27-jährige Frau brachte ihre beiden Kinder um, vermutlich weil sie diese nicht zurück ins Heim bringen wollte.

Die Kesb hatte die vorübergehende Unterbringung in einem Heim angeordnet, weil sie die Familiensituation als instabil erachtete. Ob das Tötungsdelikt hätte verhindert werden können, wenn die Kesb über die Feiertage gut erreichbar gewesen wäre, ist aber unklar.

SVP gegen gesetzliche Verankerung

Nach wie vor gegen die gesetzliche Verankerung eines Pikettdienstes ist die SVP. Von einer professionellen Behörde sei zu erwarten, dass sie einen solchen Dienst selber organisiere und zwar «ohne neue Gesetze, neue Staatsgelder und neues Personal».

Die Erreichbarkeit sei auch nicht das Problem, sondern die Betreuung nach angeordneten Massnahmen, argumentiert die Partei.

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