Die Neuenburger Staatsanwaltschaft hat den Wagen eines Mannes beschlagnahmt, der ein Jahrzehnt ohne Billett gefahren ist. Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid.
Rund 25’000 Kilometer soll der Mann jährlich mit seinem Auto zurückgelegt haben. Und obwohl er 2008 von der Waadtländer Justiz wegen Fahrens ohne Führerausweises verurteilt wurde, lenkte er seinen Wagen weiterhin selbst.
Im April dieses Jahres wurde der Unbeirrbare gleich zwei Mal angehalten. Beim zweiten Mal liess der Staatsanwalt sein Auto beschlagnahmen.
Dagegen legte er Beschwerde ein und bekam vor dem Neuenburger Kantonsgericht Recht: Es reiche aus, wenn der Mann Schlüssel und Fahrzeugausweis deponiere. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun gekippt.
Mit der Beschlagnahme des Fahrzeugs werde verhindert, dass der Mann die Sicherheit anderer Personen gefährdet und weitere Verletzungen der Verkehrsregeln begeht. Ob die Bedingungen für eine definitive Einziehung und Verwertung gegeben sind, muss erst noch überprüft werden.