Der Nachrichtendienst soll neue Kompetenzen erhalten, dafür aber stärker kontrolliert werden. Nach dem Ständerat hat sich auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK) für eine neue, unabhängige Aufsichtsinstanz ausgesprochen.
Der Nationalrat wollte ursprünglich nichts davon wissen. Nun zeichnet sich aber eine Einigung ab. Die Nationalratskommission beantragt ihrem Rat einstimmig, sich dem Ständerat anzuschliessen, wie Kommissionspräsident Thomas Hurter (SVP/SH) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte. Die neue Aufsichtsinstanz soll prüfen, ob der Nachrichtendienst rechtmässig, zweckmässig und wirksam handelt.
Dass der Nachrichtendienst mehr Kompetenzen erhalten soll, haben die Räte schon früher beschlossen: Künftig soll der Dienst Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen dürfen. Über die noch offenen Punkte dürften sich die Räte in der Herbstsession einigen.
Geht es nach dem Willen der Nationalratskommission, schliesst sich die grosse Kammer in einigen Punkten der kleinen an. So ist sie einverstanden damit, dass nur die Polizei Personen anhalten und befragen darf. Dem Nachrichtendienst soll das nicht erlaubt werden.
Umstrittenes Vorgehen bei Hacking im Ausland
Umstritten bleibt vorerst, für welche Massnahmen der Nachrichtendienst eine richterliche Erlaubnis einholen muss. Nach dem Vorschlag des Bundesrates wären Massnahmen wie das Verwanzen von Privaträumen oder das Eindringen in Computer im Inland genehmigungspflichtig.
Zustimmen müssten jeweils der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts und der Verteidigungsminister. Nach dem Willen des Ständerates soll auch dann ein Richter zustimmen müssen, wenn der Nachrichtendienst in Computer im Ausland eindringt. Das hat die Nationalratskommission jedoch mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Verteidigungsminister Ueli Maurer hatte sich ebenfalls dagegen ausgesprochen. Im Ständerat gab er zu bedenken, das Eindringen in Computer im Ausland sei illegal, und ein Gericht werde einem illegalen Akt nicht zustimmen. Bräuchte es eine richterliche Genehmigung, wäre das Eindringen in Computer im Ausland also faktisch nicht möglich.
Entscheid nicht zwingend beim Bundesrat
Auch bleibt die Nationalratskommission dabei, dass der Bundesrat den Entscheid über das Eindringen in Computer an den Verteidigungsminister oder den Chef des Nachrichtendienstes delegieren kann. Der Ständerat möchte, dass in jedem Fall der Bundesrat entscheidet.
Bei der Version des Nationalrats geblieben ist die SiK ferner bei den Bestimmungen zum Öffentlichkeitsgesetz. Anders als der Ständerat will sie nicht, dass das gesamte Nachrichtendienstgesetz vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen wird.
Trotz der verbleibenden Differenzen zeigte sich Hurter zuversichtlich, dass das Gesetz in der Herbstsession unter Dach und Fach kommt. Er bekräftigte, dass die Kommission das neue Gesetz für ausgewogen halte. Die Schweiz falle damit nicht in Fichenzeiten zurück. Das letzte Wort dazu könnte das Volk haben, die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes wollen das Referendum ergreifen.