Nachrichtendienste nicht in Anschlag vom August 2007 verwickelt

Die Nachrichtendienste waren nicht in den Sprengstoffanschlag vom August 2007 auf dem Rütli involviert. Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments weist die These zurück, dass es sich beim „Rütli-Bomber“ um einen „agent provocateur“ gehandelt hat.

Die 1. August Feier im Jahr 2007 (Archiv) (Bild: sda)

Die Nachrichtendienste waren nicht in den Sprengstoffanschlag vom August 2007 auf dem Rütli involviert. Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments weist die These zurück, dass es sich beim „Rütli-Bomber“ um einen „agent provocateur“ gehandelt hat.

Die ihr vorliegenden Informationen hätten keine Anhaltspunkte dafür geliefert, dass der Anschlag auf dem Rütli vom August 2007 in staatlichem Auftrag oder mit Beteiligung staatlicher Stellen durchgeführt worden sei, schreibt die GPDel in dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht 2011 der Geschäftsprüfungskommission.

Diese Mutmassung war vom Anwalt des nach dem Anschlag verhafteten Mannes erhoben worden. Er war aufgrund von Angaben einer Person verhaftet worden, die sich bei der Aargauer Kantonspolizei gemeldet hatte.

Kontakt zwischen DAP und Quelle erst nach Anschlag

Die Auskunftsperson wollte aber anonym bleiben, was ihr nach dem Beizug des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) gewährt wurde. Im Verlaufe des Verfahrens weigerten sich sowohl der DAP als auch der Bundesrat, die Identität des Informanten offenzulegen. Sie wollten die Angaben geheim halten, zum Schutz von Leib und Leben der Quelle. Mangels Beweisen war das Verfahren gegen den verdächtigten Mann später eingestellt worden.

Nach Ansicht der GPDel hatte die Auskunftsperson vor dem Anschlag am 1. August 2007 anlässlich der 1.-August-Rede der damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey keinen Kontakt zum Nachrichtendienst.

Die GPDel gehe davon aus, dass der DAP die Auskunftsperson vorher nicht gekannt habe. Es sei anzunehmen, dass ohne die Meldung bei der Aargauer Polizei der DAP nie eine Rolle im gerichtspolizeilichen Verfahren zum Anschlag gespielt hätte.

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