Für die nächtliche Landung dreier Flugzeuge in Kloten am 26. Dezember muss die katarische Königsfamilie 13’940 Franken bezahlen. 4500 Franken davon sind eine Lärmgebühr. Die Nachtlandungen erfolgten wegen einer medizinischen Behandlung des ehemaligen Emirs von Katar.
Eine Sprecherin des Flughafen Zürichs bestätigte am Sonntag auf Anfrage eine entsprechende Meldung aus dem «SonntagsBlick». In der Gesamtsumme sind auch die Landegebühr und die Flughafentaxen enthalten.
Die Nachtlandungen erfolgten, weil sich der Scheich in der Schweiz medizinisch behandeln lassen wollte. Die zusätzliche Lärmgebühr könne je nach Flugzeugtyp und Landezeit variieren, sagte die Sprecherin Sonja Zöchling-Stucki weiter. Erfolge die Nachtlandung zwischen Mitternacht und 6 Uhr früh, betrage die anfallende Lärmgebühr 1500 Franken pro Flugzeug.
Der 64-jährige Hamad Bin Khalifa al-Thani hatte sich während seiner Ferien in Marokko am Bein verletzt. In der Folge wollte er sich in der Schweiz medizinisch behandeln lassen. Die Schweizer Luftwaffe erteilte der Königsfamilie zu diesem Zweck eine nächtliche Landeerlaubnis für drei Maschinen, unter Verweis auf einen «medizinischen Notfall». Eine Maschine kam aus Marokko, zwei weitere aus Katar.
Auf dem Flughafen Zürich gilt seit 2010 zwischen 23 und 6 Uhr ein generelles Nachtlandeverbot. Ausnahmegenehmigungen für medizinische Notfälle werden jedoch immer wieder erteilt: Im vergangenen Jahr wurde das Nachtflugverbot 65 Mal aus diesem Grund ausser Kraft gesetzt.