Nächstes Jahr mehr Geld für die Förderung von erneuerbaren Energien

Ab 2014 steht mehr Geld zur Verfügung für die Förderung von erneuerbaren Energien. Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar das revidierte Energiegesetz in Kraft. Damit kann die Förderabgabe auf Strom von heute 0,45 auf bis 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) erhöht werden.

Windenergie ist genau so erneuerbar wie jene von der Sonne (Bild: sda)

Ab 2014 steht mehr Geld zur Verfügung für die Förderung von erneuerbaren Energien. Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar das revidierte Energiegesetz in Kraft. Damit kann die Förderabgabe auf Strom von heute 0,45 auf bis 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) erhöht werden.

Die Erhöhung soll zusätzliche 300 Millionen Franken in die Kasse für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bringen. Ziel ist es, die Warteliste von Projekten abzutragen, für die Unterstützung beantragt wurde.

Noch nicht maximal mögliche Abgabe

Den KEV-Zuschlag bezahlen Stromkonsumenten seit 2009, wie das Bundesamt für Energie (BFE) am Donnerstag mitteilte. Die neu maximal mögliche Abgabe wird nächstes Jahr indes noch nicht in Rechnung gestellt, weil noch nicht alle geplanten und projektierten Anlagen gebaut sind und Strom ins Netz einspeisen. Erst wenn es so weit ist, erhalten sie die Vergütung.

Deshalb wird im kommenden Jahr noch nicht der Höchstzuschlag erhoben. Die KEV wird einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von rund 5000 kWh mit 30 Franken belasten, wie das BFE errechnet hat. Mit der Maximalabgabe von 1,5 Rappen pro kWh wären es 75 Franken im Jahr.

Neu im Gesetz ist zudem, dass Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen anstelle der KEV einen einmaligen Beitrag an die Investitionen erhalten. Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, können bezahlte Zuschläge zurückfordern, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz verbessern.

Referendum gescheitert

Das Parlament hatte die Gesetzesänderung als indirekten Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative der SP Schweiz ausgearbeitet. Die SP zog ihr Begehren danach unter der Bedingung zurück, dass die Gesetzesänderungen in Kraft treten.

Ein Referendum gegen die Erhöhung der KEV-Stromabgabe scheiterte. Bis zum Vortag des Fristablaufs im Oktober wareb lediglich etwas mehr als 21’000 Unterschriften zusammengekommen.

Das Referendum sei an der mangelnden finanziellen Unterstützung und der fehlenden Mobilisierung gescheitert, schrieb Initiant Christian Riesen auf der Homepage zum Referendum. Er hatte das Referendum weitgehend ohne Unterstützung durch Parteien und Verbände ergriffen. Einzig die Jungfreisinnigen und die EDU unterstützten ihn.

Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Zu den Vollzugsbestimmungen in der Energieverordnung läuft noch bis zum 29. November eine Anhörung. Die Verordnung soll am 1. April 2014 in Kraft gesetzt werden, wie das BFE schreibt.

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