Noch in dieser Woche soll es zu einem Treffen zwischen der Geschäftsleitung der Nagra und dem Bundesamt für Energie (BFE) kommen. Das Bundesamt hat das Führungstrio zu einem klärenden Gespräch vorgeladen. Personelle Konsequenzen schliesst das BFE nicht aus.
Ein am Sonntag publik gewordenes Nagra-Papier nennt nur noch zwei Orte, wo dereinst Schweizer Atomabfälle vergraben werden sollen. Offiziell stehen sechs zur Auswahl.
Die Sache werde vermutlich Massnahmen nach sich ziehen, sagte BFE-Sprecherin Marianne Zünd am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Zuvor wolle das Bundesamt den Verantwortlichen der Nagra aber Gelegenheit geben, sich zu erklären.
Das Gespräch soll noch diese Woche stattfinden, ein Datum wurde allerdings noch nicht festgelegt. Eingeladen sind neben dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung, Thomas Ernst, auch die beiden weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung, Markus Fritschi und Piet Zuidema.
Das BFE kritisiert nicht nur, dass die Nagra statt Platzhalter konkrete Namen von Standorten in ihr Papier aufgenommen hat. Es entspreche auch nicht dem geplantem Vorgehen, dass die Nagra entscheide, zu welchen Szenarien sie finanzielle Berechnungen mache und zu welchen nicht, sagte Zünd.
Bundesrat soll entscheiden
Denn: Der Prozess müsse ergebnisoffen bleiben. Die Einengung auf weniger als sechs Standorte erfolge alleine durch den Bundesrat, sagte Zünd. Dazu müsse die Nagra dem Bundesrat bis im Jahr 2014 Vorschläge für mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie abgeben.
Ob das Vertrauen in die Nagra noch vorhanden ist, um die Standortsuche durchzuführen, wollte Zünd nicht sagen. Zuerst müsse die Sache so schnell und so umfassend wie möglich geklärt werden. Bisher sei das Vertrauensverhältnis zwischen Bundesamt für Energie und Nagra gut gewesen, sagte Zünd.
Im BFE sei man aber auch froh um kritische Beobachter wie Walter Wildi. Der Geologieprofessor hatte im September das BFE über das Nagra-Papier informiert, welche die „SonntagsZeitung“ publik gemacht hatte. Das Papier erweckt den Eindruck, dass bereits eine Auswahl von zwei Standorten getroffen worden sei.