Nagra wickelt Suche nach Standorten für Atommülllager korrekt ab

Die Suche nach möglichen Standorten für die Lagerung von Atomabfällen läuft nach den im Sachplan bestimmten Kriterien ab. Dies ergaben Abklärungen des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Möglicher Endlager-Standort: Das Jura-Südfussgebiet, hier bei Schönenwerd/SO (Archiv) (Bild: sda)

Die Suche nach möglichen Standorten für die Lagerung von Atomabfällen läuft nach den im Sachplan bestimmten Kriterien ab. Dies ergaben Abklärungen des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Im Juni dieses Jahres hatte sich Marco Buser, ehemaliges Mitglied der Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS), in der Öffentlichkeit kritisch über die Umsetzung des Sachplanverfahrens zur Standortsuche für ein geologisches Tiefenlager geäussert. Er kritisierte, die Nagra steuere das Verfahren aus dem Hintergrund.

Zudem werde das Verfahren nicht transparent und ergebnisoffen durchgeführt. Den zuständigen Bundesbehörden – etwa dem Bundesamt für Energie (BFE) – als Prozessführungs- und Prüfinstanz fehle es an Unabhängigkeit. Die KNS werde in diesem Prozess systematisch überhört.

Für Wirbel sorgte zudem ein internes Nagra-Papier, welches die „SonntagsZeitung“ Anfang Oktober veröffentlicht hatte. Das Papier nannte nur noch zwei Orte, wo dereinst Schweizer Atomabfälle vergraben werden sollen. Offiziell stehen aber noch immer sechs zur Auswahl.

Die Nagra stellte sich auf den Standpunkt, dass das Papier lediglich „eines von vielen möglichen Szenarien“ aufzeige und zur Berechnung für personelle und finanzielle Ressource gebraucht werden.

Keine Anhaltspunkte

Wie das UVEK nun am Montag mitteilte, treffen die meisten und die schwerwiegendsten Vorwürfe Busers nicht zu. Es kommt deshalb zum Schluss, dass das Sachplanverfahren weder „aus dem Gleis geraten“ sei, noch seien die Empfehlungen der KNS systematisch übergangen worden.

Auch gebe es keine Anhaltspunkte, wonach das BFE das Verfahren nicht gemäss Sachplan führen würde. Das Departement ortet lediglich bei den Verfahrensregeln zwischen den Bundesbehörden untereinander und mit der Nagra Verbesserungsbedarf.

Das UVEK empfiehlt nun dem BFE, die administrativen Vorgaben an die am Sachplanverfahren beteiligten Behörden und Institutionen so zu präzisieren oder zu ergänzen, dass sich die im Lauf der Abklärungen festgestellten Mängel in den Abläufen nicht wiederholen.

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