Die Schweizerischen Nationalbank (SNB) macht sich krisenfester. Sie erhöht die Rückstellungen für Währungsreserven, um besser gegen Fremdwährungsschwankungen abgesichert zu sein. Das könnte auch Bund und Kantone treffen.
Neu soll die Nationalbank jährlich mindestens 8 Prozent der schon bestehenden Währungsreserven zurück stellen, wie die SNB am Montag mitteilte. Die Massnahme ist eine direkte Folge des Kampfs der Nationalbank gegen den starken Franken. Um zu verhindern, dass Kursschwankungen der markant angewachsenen Fremdwährungsreserven das Eigenkapital wegfrisst, hat sie eine Mindestquote für die Rückstellungen eingeführt.
Bisher galt, dass sich die Nationalbank bei den Rückstellungen direkt am nominellen Wirtschaftswachstum orientiert. Das wird sie auch weiterhin. Doch mit einer Mindestquote soll jetzt verhindert werden, dass in Phasen mit tiefem nominellen Wachstum und geringer Teuerung – wie aktuell – die Rückstellungen zu tief ausfallen.
Hätte die Nationalbank weiter allein nach dieser Regel die Rückstellungen berechnet, hätten sie für 2016 lediglich 2,2 Milliarden Franken betragen. Gemäss der neuen Mindestquote werden jetzt jedoch 4,6 Milliarden Franken zurückgestellt. Die Währungsreserven steigen entsprechend von 58,1 Milliarden auf 62,8 Milliarden Franken.
Geringere Chance für Zusatzausschüttung
Diese vom Bankrat am 16. Dezember vorgenommene Änderung kann auch Auswirkungen auf die Ausschüttungen der SNB an den Bund und an die Kantone haben. Mit der Erhöhung der Rückstellungen reduzieren sich nämlich auch der Gewinn der SNB und damit die Einzahlungen in die Ausschüttungsreserve.
Die Nationalbank zahlt an Bund und Kantone jährlich eine Milliarde Franken, wobei ein Drittel an den Bund und zwei Drittel an die Kantone fliesst. Dabei gibt es Zusatzsausschüttungen, wenn der Nationalbankgewinn über 20 Milliarden Franken ausfällt. Mit den erhöhten Zuweisungen an die Währungsreserven sinken jetzt jedoch die Chancen einer Zusatzausschüttung.
Damit hat die Nationalbank die Bedingungen für Zusatzausschüttungen innerhalb kurzer Zeit zum zweiten Mal verschärft. Die erste Verschärfung hat die SNB Anfang November vorgenommen, als sie den Schwellenwert für Zusatzausschüttungen von 10 Milliarden auf 20 Milliarden Franken angehoben hat.