Die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE) hat sich einstimmig gegen die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Nach dieser dürften einer Leiche Organe entnommen werden, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten dagegen keinen Widerspruch erhoben hat.
Es bestünden Unklarheiten, ob durch die Widerspruchslösung die Spenderzahlen in der Schweiz steigen, gleich bleiben oder gar fallen würde, schreibt die NEK-CNE in ihrer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Deshalb „sieht die Kommission keinen Anlass, die Rechtsprechung in diese Hinsicht zu ändern“.
Der Bundesrat hatte die NEK im Dezember 2011 um eine Stellungnahme aus ethischer Sicht gebeten. Derzeit gilt in der Schweiz die sogenannte Zustimmungslösung: Für eine Organentnahme ist die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person oder der Angehörigen notwendig.
Die Spenderbereitschaft in der Schweiz ist im europäischen Vergleich tief, die Warteliste für Organe lang. Der Bundesrat prüft zurzeit, wie die Zahl der Organspenden erhöht werden könnte und will dazu bis Ende Jahr einen Bericht vorlegen. Die Umstellung der Schweizer Gesetzgebung auf die Widerspruchslösung wird als eine mögliche Massnahme diskutiert.
Befürworter erhoffen sich davon eine grössere Zahl von gespendeten Organen. Ein Blick auf andere Länder könne diese Erwartung jedoch nicht bestätigen, schreibt die NEK-CNE. In einigen stieg die Spenderrate mit Einführung der Widerspruchslösung, in anderen blieb sie gleich oder sank gar.
Organentnahme ohne Zustimmung unethisch
Die Ethiker erteilen der Widerspruchslösung mit klaren Worten eine Absage: „Die Kommission lehnt es einstimmig ab, einen Übergang zur Widerspruchslösung zu empfehlen.“
Eine deutliche Mehrheit der Kommission lehnt diesen Weg aus ethischen Gründen ab. Es tangiere die Persönlichkeitsrechte, wenn Organe ohne Zustimmung entnommen würden. „Aus Gründen der persönlichen Freiheit können Menschen nicht zur Organspende verpflichtet werden“, schreibt die NEK.
Eine Minderheit der Kommission sieht keine grundsätzlichen ethischen Einwände. Sie lehnt eine Gesetzesänderung unter den gegenwärtigen Bedingungen trotzdem ab: Da nicht nachgewiesen werden könne, dass die Widerspruchslösung die Spenderzahlen tatsächlich erhöhe, gebe es keinen Anlass für eine Gesetzesänderung, schreibt die NEK-CNE.