Bei der Einführung eines nationalen Schwarzfahrer-Registers tritt der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) auf die Bremse. Ob ein solches überhaupt kommt, ist offen. Von der Politik gewünscht war, dass das Register im kommenden Jahr realisiert werden sollte.
Das Parlament hatte den ÖV-Unternehmen eigentlich die Mittel gegeben, ab 2016 ihre Schwarzfahrer-Datensätze zu einem nationalen Register zusammenzuführen. Doch das Gesetz, das am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, überlässt es den Unternehmen zu entscheiden, ob sie ein schweizweites Register betreiben wollen oder nicht.
Genau dieser Entscheid ist beim Dachverband, dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV), aber noch gar nicht gefallen. «Wir werden uns bis im Frühling entscheiden, ob wir das wollen», sagte VöV-Sprecher Roger Baumann auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der VöV werde sich nicht vor Mitte März zur Schaffung des Registers äussern.
Eine halbe Million Passagiere
Transportunternehmen registrieren bereits heute Passagiere, die bei Kontrollen ohne Billett erwischt werden oder ihr Abonnement vergessen haben. Allein bei der SBB waren es 2014 rund 490’000 Reisende, wie SBB-Sprecher Jean-Philipp Schmidt auf Anfrage schrieb. Wer sein Abo vergessen hat, muss es in den nächsten Tagen an einem Schalter vorzeigen und fünf Franken Zuschlag zahlen.
Wer ohne gültiges Billett in einem Zug mitfährt, für denjenigen wird es seit dem Fahrplanwechsel am 11. Dezember teuer: 90 Franken kostet es beim ersten Mal. Wird jemand innerhalb von zwei Jahren ein zweites Mal erwischt, kostet es schon 130 Franken, ab dem dritten Mal dann 160 Franken.
Je nachdem kommen noch Mahngebühren und weitere Kosten hinzu, wie der Website der SBB zu entnehmen ist. Das revidierte Gesetz erlaubt die Steigerung der Zuschläge.
Abo vergessen – zwei Jahre registriert
Registriert werden soll in der nationalen Datenbank neben Name, Vorname und Adresse auch das Geburtsdatum sowie der Heimat- oder Geburtsort. Auch Daten zu Strafverfahren im Zusammenhang mit Schwarzfahren sollen im Register erfasst sein.
Die Daten aller Fehlbaren, also auch jener, die nur ihr Abo vergessen haben, werden mindestens zwei Jahre lang fichiert bleiben. Die Daten werden nach zwei Jahren gelöscht, wenn der Zuschlag bezahlt wurde.
Daten von Registrierten können gemäss dem Gesetzestext bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden, wenn sie dazu gebraucht werden, um offene Rechnungen einzutreiben.
Schäden gegen Kosten abwägen
Die SBB verlieren nach eigenen Angaben Gelder in zweistelliger Millionenhöhe wegen den Schwarzfahrern. Angesprochen auf die geplante zweijährige Aufbewahrung der Daten, versicherte SBB-Sprecher Christian Ginsig, es gehe der Bahn keineswegs darum, jene Passagiere zu behelligen, denen einmal ein Fehler unterlaufen sei. Und: «Der Datenschutz wird selbstverständlich eingehalten.»
Ginsig fügte an: «Aber wir möchten die schwarzen Schafe erwischen, die mit Absicht und systematisch auf allen Verkehrsnetzen schwarz fahren.» Solche Schwarzfahrer könnte man mit einem nationalen Register rascher entlarven und anzeigen.
Doch andererseits kosten Schaffung und Unterhalt einer nationalen Datenbank viel Geld. Die Migration von Daten aus verschiedenen Systemen auf eine Datenbank dürfte den VÖV auch vor zahlreiche technische Probleme stellen. Dessen Mitglieder müssen nun all diese Fragen abwägen und im Frühjahr entscheiden, ob sie ein nationales Register überhaupt einführen wollen.