Der Nationalrat befürwortet ein zentrales Schwarzfahrer-Register. Wird das Gesetz angenommen, müssten die registrierten Daten nach zwei Jahren gelöscht werden, wenn die betroffene Person die Zuschläge bezahlt hat und nicht mehr ohne gültigen Fahrausweis erwischt wurde.
Regelmässiges Schwarzfahren könnte teurer werden. Wer im Zug oder Bus ohne Billett erwischt wird, soll künftig in einem zentralen Register erfasst werden. Damit würden Wiederholungstäter einfacher erkannt. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.
Bus-, Bahn- und andere Transportunternehmen haben schon heute die Möglichkeit, von Wiederholungstätern höhere Zuschläge zu verlangen. Das können sie aber nur, wenn sie Informationen über Schwarzfahrer sammeln.
Mit einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes will der Bundesrat für die bisher implizite Befugnis eine formelle Rechtsgrundlage schaffen. Er erfüllt damit ein Anliegen des Datenschützers, wie Verkehrsministerin Doris Leuthard erklärte.
Register beim Branchenverband
Der Bundesrat will den Transportunternehmen ausserdem erlauben, Daten über Schwarzfahrer unter sich auszutauschen. Der Nationalrat möchte hier noch etwas weiter gehen: Der Branchenverband der Transportunternehmen soll die Möglichkeit erhalten, ein zentrales Schwarzfahrer-Register zu betreiben.
Die Daten müssten nach zwei Jahren gelöscht werden, wenn die betroffene Person die Zuschläge bezahlt hat und während dieser Zeit nicht mehr ohne gültigen Fahrausweis erwischt wurde.
Busse für Betteln im Bahnhof
Erweitert hat der Rat ferner die Bettelbestimmungen. Auf Antrag mit Busse bestraft werden soll nicht nur, wer in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs bettelt. Auch das Betteln auf Bahnhofgebiet soll gebüsst werden können. Heute sind die Bestimmungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Abgelehnt hat der Nationalrat einen Antrag aus SVP-Kreisen auf eine Strafbestimmung für jene, die sich nicht ausweisen oder ihre Identität nicht bekannt geben. Der Rat möchte indes, dass die Transportpolizei für die Überprüfung von Personalien und die Identifizierung von Personen dieselben Rechte zum Abruf von Personendaten hat wie das Grenzwachtkorps.