Nationalrat bleibt bei höheren Hürden für die Einbürgerung

Der Nationalrat bleibt dabei: Wer weniger als zehn Jahre lang in der Schweiz gelebt hat, soll nicht eingebürgert werden können. Auch in anderen Punkten entschied der Rat, an seinen früheren Beschlüssen festzuhalten.

BR Sommaruga und NR Bäumle am Dienstag im Nationalrat (Bild: sda)

Der Nationalrat bleibt dabei: Wer weniger als zehn Jahre lang in der Schweiz gelebt hat, soll nicht eingebürgert werden können. Auch in anderen Punkten entschied der Rat, an seinen früheren Beschlüssen festzuhalten.

Der Nationalrat will die Hürden für die Einbürgerung höher setzen als der Ständerat. Einig sind sich die Räte, dass die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) künftig Voraussetzung sein soll für den roten Pass – eine Verschärfung gegenüber heute.

Dies hatte der Bundesrat so vorgeschlagen. Im Gegenzug möchte er die Mindestaufenthaltsdauer im Land jedoch von heute zwölf auf acht Jahre senken. Nicht mehr die Aufenthaltsdauer, sondern die Integration soll im Vordergrund stehen.

Der Ständerat ist damit einverstanden, der Nationalrat will dagegen die Einbürgerung nur Personen ermöglichen, die mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Mit 111 zu 74 Stimmen hat der Rat am Dienstag beschlossen, bei diesem Entscheid zu bleiben.

SP, Grüne und Grünliberale plädierten für acht Jahre, die SVP für zwölf. Heinz Brand (SVP/GR) verwies dabei auf eine Abstimmung im Kanton Bern von vergangenem Wochenende, die zeige, dass sich das Volk Verschärfungen wünsche.

Kompromiss bei Jugendlichen

Uneinig sind sich die Räte auch bei der erleichterten Einbürgerung für Jugendliche. Heute werden die Jahre, die eine Person zwischen dem zehnten und den zwanzigsten Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt.

Der Ständerat möchte dabei bleiben, der Nationalrat hatte im März beschlossen, die Erleichterung zu streichen. Nun hat die grosse Kammer einem Kompromissvorschlag aus den Reihen der Grünliberalen zugestimmt: Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer sollen nur noch jene Jahre doppelt gezählt werden, die der Jugendliche zwischen dem fünften und dem fünfzehnten Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat.

Martin Bäumle (GLP/ZH) wollte mit dem neuen Vorschlag nach eigenen Angaben eine Brücke bauen. Die CVP trug den Kompromiss mit: Eine leichte Verschärfung gegenüber heute sei gerechtfertigt, sagte Marco Romano (CVP/TI). Die geltende Regelung stamme aus einer anderen Zeit. Die heutige Situation sei eine andere, da die Migranten heute aus anderen Ländern kämen als früher.

Um eine gänzliche Streichung der erleichterten Einbürgerung zu verhindern, stimmten SP und Grüne dem Kompromiss ebenfalls zu, doch hätten sie eigentlich bei der heutigen Regelung bleiben wollen.

Verschärfung für vorläufig Aufgenommene

Umstritten bleiben ferner die Regeln für vorläufig Aufgenommene. Dies sind Personen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können, beispielsweise wegen eines Bürgerkriegs.

Der Ständerat will die Jahre der vorläufigen Aufnahme bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer weiterhin anrechnen: Wer während vieler Jahre als vorläufig Aufgenommener in der Schweiz gelebt hat, soll ein Einbürgerungsgesuch stellen können, sobald er eine Niederlassungsbewilligung erhalten hat.

Der Nationalrat will die vorläufige Aufnahme nicht mehr anrechnen. Dies bestätigte er mit 107 zu 63 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wehrte sich vehement dagegen. Nun geht das Geschäft zurück in den Ständerat.

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