Bereits in zwei Wochen können die Kantone die Zahl neuer Spezialärzte wieder begrenzen. Ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Schweiz weitergebildet haben. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat der Dringlichkeit zugestimmt und die Vorlage damit unter Dach gebracht.
Die kleine Kammer hiess am Mittwoch die Dringlichkeit mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen vom Freitag.
Mit der Neuauflage des Ärztestopps ab dem 1. Juli für drei Jahre sollen die Flut neuer Praxisbewilligungen in einzelnen Regionen gebremst und die Kosten eingedämmt werden. Insbesondere die grenznahen Kantonen Genf und Tessin sowie Zürich sehen sich seit Aufhebung des Stopps Ende 2011 mit zahlreichen neuen Praxisgesuchen konfrontiert.
Die Notwendigkeit dieser Massnahme war im Parlament zwar weitgehend unbestritten. Doch National- und Ständerat waren sich lange nicht einig, ob es eine Ausnahme geben soll für Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Schweiz für einige Zeit weitergebildet haben.
Nachwuchs soll arbeiten dürfen
Im Nationalrat herrschte die Meinung vor, bei diesen Medizinern handle es sich um den einheimischen Nachwuchs mit Schweizer Spitalerfahrung, dem man die Türen in die Praxis nicht verschliessen dürfe. Zudem gälten die drei Jahre auch für Anwälte.
Bundesrat und Ständerat hingegen befürchten, die Ausnahme, die auch unter der Bezeichnung «Heimatschutzklausel» die Runde machte, sei nicht vereinbar mit der Personenfreizügigkeit. Die vorberatende Ständeratskommission hatte zur Klärung dieser Frage zwei Völkerrechtsexperten eingeladen, die allerdings nicht zum gleichen Schluss kamen.
Kinderpsychiater und Gynäkologen
Schliesslich schwenkte der Ständerat auf die Linie des Nationalrats ein. Er stimmte einer Ausnahme zu für jene Ärzte, die sich während mindestens dreier Jahre in der Schweiz weitergebildet haben. Die drei Jahre waren ein Kompromissvorschlag des Nationalrats, der ursprünglich fünf Jahre gefordert hatte.
Im Laufe der Beratungen legte Gesundheitsminister Alain Berset neue Zahlen vor. So haben im Kanton Zürich allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres 41 Gynäkologinnen und Gynäkologen eine neue Praxisbewilligung erhalten. Im ganzen Jahr 2012 waren es 29 und im Jahr 2011 deren 5. Insgesamt waren es im Kanton Zürich in den ersten Monaten 2013 417 Bewilligungen für Spezialisten – gegenüber 445 im ganzen vergangenen Jahr.
In Genf ersuchten von Januar bis April elf Kinderpsychiater um eine Bewilligung, während es 2012 deren vier und 2011 lediglich zwei waren. Und im Kanton Tessin kamen im laufenden Jahr zehn neue Augenärzte hinzu, doppelt so viele wie im ganzen Jahr 2012.