„Petite Arvine“ soll als traditionelle Wein-Bezeichnung anerkannt werden genauso wie Dôle (VS), Fendant (VS), Goron (VS), Salvagnin (VD) oder Nostrano (TI). Der Nationalrat hat am Donnerstag mit 136 zu 24 Stimmen eine entsprechende Motion von Christophe Darbellay (CVP/VS) gutgeheissen.
Darbellay argumentierte, dass vier von fünf Schweizerinnen und Schweizern „Petite Arvine“ als Walliser Wein betrachteten. Dies zeigten Umfragen. Auch im französischen Nachschlagewerk „Petit Larousse“ werde Arvine als Walliser Rebsorte und Wein geführt. Deshalb solle der Wein auch als traditionelle Bezeichnung anerkannt werden.
Vergeblich hielt der Bundesrat dagegen, dass der Schutz von „Petite Arvine“ als traditionelle Bezeichnung gegen internationales recht verstossen würde. Bei „Petite Arvine“ handele es sich nämlich auch um eine Rebsorte. Rebsortennahmen könnten aber weder im schweizerischen noch im europäischen Recht geschützt werden. „Petite Arvine“ werde auch im Ausland angebaut, namentlich im ans Wallis angrenzende Aostatal.
Der Bundesrat empfahl den „Petite Arvine“-Promotoren den Begriff in einer Kombination mit einer geografischen Ursprungsbezeichnung (AOC) schützen zu lassen. Geschützt werden könnte der Name „Petite Arvine du Valais AOC“.
Mit 111 zu 40 Stimmen wurde auch eine Motion von Thomas Hurter (SVP/SH) gutgeheissen, mit welcher der Bundesrat verpflichtet wird, die durch das Bundesamt für Landwirtschaft getragene Absatzförderung des Schweizer Weines zu überprüfen. Insbesondere solle die Werbung nicht nur allgemein und anonym den Schweizer Wein bewerben, sondern regionale Weinmarken und Weinproduzenten einbeziehen.
Beide Vorstösse müssen noch vom Ständerat behandelt werden.