Nationalrat für Chromosomen-Tests an Embryos

Nach dem Ständerat hat sich am Dienstag auch der Nationalrat für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen. Im Reagenzglas gezeugte Embryos sollen vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersucht werden dürfen.

«Zeugungsakt» im Labor - Biologe injiziert Spermien in eine Eizelle (Bild: sda)

Nach dem Ständerat hat sich am Dienstag auch der Nationalrat für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen. Im Reagenzglas gezeugte Embryos sollen vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersucht werden dürfen.

Der Nationalrat geht bei der Liberalisierung aber weiter als die kleine Kammer. Diese hatte sich dem Vorschlag des Bundesrats angeschlossen, dass nur jene Paare auf Methoden der Präimplantationsdiagnostik (PID) zurückgreifen dürfen, bei welchen eine Veranlagung für schwere Erbkrankheiten wie etwa Zystischer Fibrose bekannt ist. Das wären 50 bis 100 pro Jahr.

Die Zurückhaltung hat nicht in erster Linie medizinische, sondern ethische Gründe: Schon in der Vernehmlassung machten Begriffe wie «Embryo-Selektion» oder «Designerbabys» die Runde. Sie fielen auch in der Debatte im Nationalrat wieder. Die CVP warnte davor, die Grenzen zur Eugenik, der gezielten Auswahl bestimmter Erbanlagen, zu überschreiten.

Trotzdem entschied die grosse Kammer, auch das so genannte Aneuploidie-Screening zuzulassen. Mit diesem Test werden in vitro gezeugte Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf numerische Chromosomenstörungen untersucht.

Dies erlaubt beispielsweise die Aussonderung von Embryos mit Trisomie 21 (Down-Syndrom). Solche Tests könnten alle Paare durchführen lassen, die auf künstliche Befruchtung zurückgreifen dürfen, also rund 6000 pro Jahr.

Test statt Abtreibung

Der verbreitete PID-Tourismus war nur eines der Argumente für die Zulassung des Aneuploidie-Screenings: Heute weichen viele Paare für künstliche Befruchtungen beispielsweise in belgische oder britische Kliniken aus, wo solche Tests erlaubt sind.

Die «Schwangerschaft auf Probe» sprach für viele Ratsmitglieder ebenfalls für des Chromosomen-Screenings: Die Untersuchung des ungeborenen Kindes im Mutterleib ist in der Schweiz schon heute erlaubt. Viele Paare entscheiden sich für eine Abtreibung, wenn sich herausstellt, dass das werdende Kind an einer Chromosomenabweichung leidet.

Schliesslich sprechen auch medizinische Gründe für das Aneuploidie-Screening. Verhältnismässig viele Embryos weisen diese Art von Störung auf. Die Chance, damit überhaupt schwanger zu werden, ist aber wesentlich tiefer als mit einem gesunden Embryo.

Wiederholte hormonelle Behandlungen der Frau und psychische Belastungen für das Paar sind die Folge. «Tests, mit welchen erfolglose Schwangerschaften verhindert werden können, sollten zulässig sein», sagte der Freiburger SP-Vertreter François Steiert.

So viele Embryos wie nötig

In einer weiteren zentralen Frage wich der Nationalrat ebenfalls vom Beschluss des Ständerats ab. Dieser war dem Vorschlag des Bundesrats gefolgt, dass maximal drei Embryos ausserhalb des Körpers der Frau entwickelt werden dürfen, wenn das Erbgut nicht untersucht wird. Wenn das Erbgut untersucht wird, sollen es maximal acht sein.

Der Nationalrat hingegen beschloss, überhaupt keine Zahl im Gesetz festzuschreiben: Es sollen so viele Embryos im Reagenzglas entwickelt werden dürfen, wie für eine erfolgreiche Schwangerschaft nötig sind.

Bei den so genannten Retterbabys zog jedoch auch der Nationalrat einen Strich: Mittels HLA-Typisierung können im Reagenzglas gezeugte Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib darauf untersucht werden, ob sie immunkompatibel mit einem erkrankten Geschwister sind und diesem beispielsweise mit einer Blutstammzellenspende helfen könnten. Ohne Test stehen die Chancen dafür bei rund 25 Prozent.

Wie der Ständerat lehnte der Nationalrat die HLA-Typisierung bei Embryos mit grosser Mehrheit ab. Auch Keimzellen von Toten sollen nach dem Willen beider Räte nicht verwendet werden dürfen.

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