Der Nationalrat hat am Donnerstag mit 122 zu 56 Stimmen die «Energiewende light» eingeläutet. Diese will den Stau bei der Subventionierung projektierter Anlagen für erneuerbare Energien schnell abbauen. Die Vorlage gilt als indirekter Gegenvorschlag zur SP-Cleantech-Initiative.
Die punktuelle Änderung des Energiegesetzes soll die Zeit bis zum Inkrafttreten der Energiestrategie 2050 überbrücken, wie Kommissionssprecher Yannick Buttet (CVP/VS) im Erstrat erklärte. Sie sei ein Kompromiss zwischen der Wirtschaft und der Förderung der erneuerbaren Energie.
Für Haushalte und Betriebe bringt die Gesetzesänderung in erster Linie eine höhere Stromrechnung. So soll der Einspeisezuschlag für erneuerbare Energien ab 2014 von 0,45 auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde steigen.
Zucker für Grossverbraucher
Das spült jährlich 300 Millionen Franken zusätzlich in die Kasse der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). SVP und FDP opponierten heftig gegen den Aufschlag. Filippo Leutenegger (ZH) bezeichnete ihn als Erhöhung auf Vorrat. Konsumenten und KMU zahlten einmal mehr die Zeche, bilanzierte Hansjörg Knecht (SVP/AG).
Bastien Girod (Grüne/ZH) beruhigte, die Mehrkosten hielten sich in engen Grenzen. Um die Grossverbraucher vor allem aus der Papier-, Stahl- und chemischen Industrie nicht zusätzlich zu belasten, erhalten diese ihre Zuschläge zurück.
Profitieren dürften 300 bis 600 Firmen. Macht die Stromrechnung mindestens zehn Prozent ihrer Wertschöpfung aus, wird der ganze Zuschlag zurückerstattet. Liegt die Rechnung zwischen 5 und 10 Prozent, erfolgt die Rückerstattung teilweise. Allerdings sind Massnahmen zur Energieeffizienzsteigerung Voraussetzung.
SVP und FDP stimmten dem zu, allerdings auf Basis des geltenden Zuschlags. Leutenegger erklärte, die Vorlage sei ein Kuhhandel zwischen Unternehmen und Subventionsempfängern.
Vereinfachung für Kleinanlagen
Die angepeilten Mehreinnahmen sollen den Antragsstau auf der Warteliste für die Förderung von Projekten der erneuerbaren Energie abbauen helfen. Dort harren rund 21’000 Projekte eines Entscheids. Kleinprojekte mit einer Leistung von 10 Megawatt sollen neu eine Einmalvergütung von maximal 30 Prozent der Investitionskosten erhalten. Das soll den Abbau zusätzlich beschleunigen.
Bundesrätin und Energieministerin Doris Leuthard begrüsste die ganze Revision, diesen Punkt aber besonders. Das honoriere die Anstrengungen vieler kleiner Investoren und Haushalte. Zudem sei einem Familienbudget mit einem Einmalbeitrag mehr gedient, als mit kleinen Beiträgen über Jahre hinweg.
Im weiteren regelt die Gesetzesrevision den Eigenverbrauch selbst produzierter Energie neu. Produzenten dürfen den eigenen Strom selber brauchen, erhalten aber nur noch dann Einspeisevergütung, wenn sie auch Strom ins Netz liefern. Bisher müssen sie ihren Strom zuerst beim Elektrizitätswerk einspeisen und ihn dann wieder – zu höherem Preis – zurückkaufen.
Das revidierte Energiegesetz bildet nach dem Willen des Nationalrats den indirekten Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative der SP. Es soll erst im Bundesblatt publiziert und damit dem Referendum zugänglich gemacht werden, wenn die Initiative abgelehnt oder zurückgezogen ist. Die SP hielt sich trotz euphorischer Voten ihrer Vertreter im Rat bedeckt, muss die Revision doch noch in den Ständerat.