Der Nationalrat will Kinder und andere schutzbedürftige Personen besser vor Sexual- und Gewaltstraftätern schützen. Er ist am Montagabend auf eine Vorlage eingetreten, die der Bundesrat ursprünglich als indirekten Gegenvorschlag zur Pädophilen-Initiative vorgelegt hatte.
Kinder sollen in Zukunft besser vor Übergriffen seitens Sexual– und Gewaltstraftäter geschützt werden. Dies hat der Nationalrat am Monatgabend entschieden. Dabei wurde auf eine Vorlage eingegangen, die der Bundesrat ursprünglich als indirekten Gegenvorschlag zur Pädophilen–Initiative vorgelegt hatte.
Statt des automatischen lebenslänglichen Berufsverbots, gegen das es rechtsstaatliche Bedenken gibt, enthält der Entwurf zunächst ein entschärftes 10-jähriges Tätigkeitsverbot. Diese Bestimmungen hat der Nationalrat vorerst auf Eis gelegt, um die unbestrittenen Teile des Gegenvorschlags zügig behandeln zu können. Es handelt sich dabei um zahlreiche Verschärfungen des Strafrechts, mit welchen besonders schutzbedürftige Personen vor einschlägig vorbestraften Tätern geschützt werden sollen.
Kontakt- und Rayonverbote inbegriffen
Im Gegensatz zur Initiative der Organisation Marche blanche sieht die Vorlage ein Verbot auch für ausserberufliche Tätigkeiten vor. Zudem schafft sie die Möglichkeit für Kontakt– und Rayonverbote und einen speziellen Strafregisterauszug.
Der Nationalrat hat die Beratung am Montagabend unterbrochen. Die Detailberatung findet am heutigen Dienstag statt. Die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kinder arbeiten dürfen» hat er in der Frühjahrssession überraschend zur Annahme empfohlen, da sich die Gegner nicht auf einen direkten Gegenvorschlag einigen konnten. Der Ständerat behandelt die Pädophilen-Initiative am Dienstag kommender Woche. Seine Rechtskommission lehnt die Initiative ab. Zum indirekten Gegenvorschlag hat sie sich noch nicht geäussert.