Grossverdiener sollen mehr zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung beitragen. Der Nationalrat hat am Dienstag zugestimmt, dass künftig auch auf den Lohnanteilen, die 315’000 Franken übersteigen, ein ALV-Solidaritätsprozent erhoben wird.
Zurzeit wird auf Löhnen bis 126’000 Franken ein Beitrag an die Arbeitslosenversicherung von 2,2 Prozent erhoben. Auf Löhnen zwischen 126’000 und 315’000 Franken muss ein Solidaritätsprozent bezahlt werden. Keine ALV-Abzüge gibt es auf Lohnbestandteilen, die darüber liegen.
Der Nationalrat will nun diesen Deckel aufheben. Unter dem Blickwinkel der Solidarität sei eine Grenze bei 315’000 Franken nicht logisch, sagte Dominique de Bumann (CVP/FR) im Namen der vorberatenden Kommission.
Zusätzlich 79 Millionen für Schuldenabbau
Das Solidaritätsprozent auf allen Lohnbestandteilen über 315’000 Franken würde der Arbeitslosenversicherung jährlich 79 Millionen zusätzlich zuführen. Im Rahmen der 11. ALV-Revision hatte der Nationalrat diese Massnahme noch abgelehnt.
Nun hat er die Meinung geändert und eine Motion seiner Wirtschaftskommission mit 106 zu 65 Stimmen gutgeheissen. Eine bürgerliche Minderheit aus den Reihen der SVP und der FDP wehrte sich vergeblich dagegen. Der Vorstoss geht nun in den Ständerat.
Von weitergehenden Forderungen aus den Reihen der Linken wollte der Nationalrat nichts müssen. Mit 113 zu 60 Stimmen lehnte er eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) ab. Sie hatte gefordert, dass künftig generell auf allen Löhnen der ALV-Normalsatz von 2,2 Prozent erhoben werden soll.
Versicherungsprinzip nicht aufgeben
Die Mehrheit des Nationalrats war jedoch der Ansicht, dass so das Versicherungsprinzip ausgehebelt werde. Versichert sind nämlich nur Löhne bis 126’000 Franken. Wer mehr verdient und arbeitslos wird, erhält Arbeitslosen-Taggelder nur auf dem Lohn bis 126’000 Franken.
Aus den gleichen Gründen wollte auch der Bundesrat von diesem Systemwechsel nichts wissen. Hingegen befürwortete er das zusätzliche Solidaritätsprozent. Damit werde die Entschuldung schneller vorankommen, sagte Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann.
Zurzeit habe die ALV noch Schulden von etwa 6 Milliarden. Mit dem zusätzlichen Prozent könne die Versicherung innerhalb von etwa fünfzehn Jahren entschuldet werden, sagte er weiter.
Die Zusatzbelastung für die hohen Einkommensklassen bezeichnete Schneider-Ammann als verkraftbar. Bei einem Einkommen von 400’000 Franken geht es sowohl für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer um eine zusätzliche Abgabe von 35 Franken pro Monat. Bei einem Einkommen von einer Million betrage die zusätzliche Abgabe etwa 285 Franken.